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Kaution bei der Hüpfburg-Miete: Höhe, Rückgabe und wann sie einbehalten wird (2026)

Von Jannis Zimmermann · Hüpfkönig HüpfburgverleihHüpfkönig Hüpfburgverleih aus Waltrop – Hüpfburgen nach DIN EN 14960, im Einsatz in Waltrop und im Umkreis von 50 km.

11. August 2026

Kaution bei der Hüpfburg-Miete: Höhe, Rückgabe und wann sie einbehalten wird (2026)

Die Kaution ist ein Geldbetrag, den Sie bei der Übergabe hinterlegen und nach unbeschädigter Rückgabe vollständig zurückerhalten. Bei uns sind das 100 € in bar gegen Vorlage eines Ausweisdokuments. Klingt einfach — und ist es auch, solange klar ist, was „unbeschädigt" bedeutet. Genau daran hängen die meisten Streitfälle in der Branche, und deshalb steht hier ausführlich, was gilt.

Wie hoch ist die Kaution und wann wird sie fällig?

Bei Hüpfkönig beträgt die Kaution 100 € für jede Buchung, unabhängig davon, ob Sie eine kleine Hüpfburg für 100 € Tagesmiete oder eine XL-Burg für 225 € mieten. Sie wird bar bei der Übergabe hinterlegt, zusammen mit der Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments, und ist nicht Teil des Mietpreises.

Der Ablauf ist damit: Tagesmiete plus gegebenenfalls Lieferkosten zahlen Sie bar bei Abholung oder Lieferung, die 100 € Kaution kommen obendrauf und gehen bei der Rückgabe wieder an Sie zurück. Eine Kartenzahlung ist bei uns nicht möglich, planen Sie das Bargeld also ein.

Warum überhaupt eine Kaution? Eine Hüpfburg ist ein Gerät im vierstelligen Anschaffungsbereich, das unbeaufsichtigt bei Ihnen steht. Die Kaution ist die einfachste Form der Absicherung — und mit 100 € bewusst so bemessen, dass sie niemanden abschreckt, aber ein Anreiz bleibt, sorgsam damit umzugehen.

Dahinter steht die allgemeine mietrechtliche Regel: Nach § 546 BGB ist eine Mietsache nach Ende der Mietzeit zurückzugeben, und zwar im vertragsgemäßen Zustand (Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de). Normale Abnutzung gehört ausdrücklich dazu — Schäden, die darüber hinausgehen, nicht.

Wann Sie die Kaution vollständig zurückbekommen

Sie erhalten die vollen 100 € zurück, wenn die Hüpfburg sauber, trocken und unbeschädigt zurückkommt. Das ist der Normalfall — bei ordentlicher Nutzung mit Aufsicht passiert nichts, was daran etwas ändert.

Sauber heißt nicht steril. Gras an der Unterseite, Staub und normale Gebrauchsspuren sind völlig in Ordnung und werden von uns ohnehin nach jeder Vermietung gereinigt und desinfiziert. Es geht um Verschmutzungen, die über das Übliche hinausgehen: verschüttete Getränke auf der Sprungfläche, Essensreste, Kaugummi, Filzstift.

In welchen Fällen etwas einbehalten wird

Drei Fälle führen dazu, dass wir einen Teil oder die gesamte Kaution einbehalten:

  • Starke Verschmutzung, die über eine normale Reinigung hinausgeht — vor allem klebrige Rückstände von Getränken und Süßigkeiten auf der Sprungfläche.
  • Nässe, wenn die Burg feucht zusammengelegt und so zurückgegeben wird. Dazu gleich mehr, denn das ist der häufigste und ärgerlichste Fall.
  • Beschädigungen am Material: Risse, aufgegangene Nähte, Löcher, Schäden am Gebläse oder fehlendes Zubehör.

Was ausdrücklich kein Grund ist: normale Abnutzung, Grasflecken an der Unterseite, ein müder Aufbau nach einem langen Fest. Und wenn während der Nutzung tatsächlich etwas passiert, sagen Sie uns einfach Bescheid — eine offen angesprochene Beschädigung lässt sich immer besser klären als eine entdeckte.

Nass zurückgeben ist der häufigste Fehler

Eine feucht zusammengelegte Hüpfburg entwickelt innerhalb weniger Tage Stockflecken und Schimmel. Das Material ist dann nicht nur unansehnlich, sondern dauerhaft geschädigt — deshalb ist Nässe ein Kautionsgrund, obwohl sie auf den ersten Blick harmloser wirkt als ein Riss.

Praktisch heißt das: Fängt es während Ihres Fests an zu regnen, beenden Sie die Nutzung, trennen das Gebläse vom Strom und bringen sowohl Gebläse als auch Burg möglichst ins Trockene. Eine nass gewordene Burg nicht zusammenlegen, sondern uns Bescheid geben — wir holen sie so ab und trocknen sie selbst. Das kostet Sie nichts.

Wenn für Ihren Termin ohnehin Regen oder Sturm gemeldet ist, können Sie bis zur Übergabe am Abhol- oder Liefertag kostenlos stornieren. Ausführlich steht das im Ratgeber Hüpfburg bei Regen und Wind.

Woran Sie einen seriösen Verleih erkennen

In Elternforen finden sich regelmäßig Berichte über Verleiher, bei denen die Kaution nach dem Fest nicht oder erst nach Wochen zurückkam. Das ist kein Grund, generell misstrauisch zu sein — aber ein Grund, vor der Buchung zwei, drei Dinge zu prüfen:

  • Wird die Kaution bei der Rückgabe direkt zurückgezahlt oder erst später überwiesen? Bar bei Übergabe ist die klarere Variante — es gibt nichts nachzuhalten.
  • Steht schriftlich, wann einbehalten wird? Vage Formulierungen wie „bei Schäden" ohne Beispiele sind ein Warnzeichen.
  • Ist der Anbieter erreichbar? Eine Festnetz- oder Mobilnummer, unter der jemand rangeht, und eine echte Adresse sind das Mindeste.
  • Gibt es nachprüfbare Bewertungen mit Namen und Datum?

Bei uns läuft es so: Sie holen ab oder wir liefern, Sie hinterlegen 100 € bar, und bei der Rückgabe bekommen Sie dieselben 100 € direkt wieder in die Hand. Kein Formular, keine Wartezeit, keine Überweisung.

Kaution, Haftung und Versicherung sind drei verschiedene Dinge

Diese drei werden oft verwechselt, decken aber Unterschiedliches ab:

BegriffWas es abdeckt
KautionSchäden am Mietgerät selbst, Verschmutzung, Nässe — 100 €, bar hinterlegt
HaftungWer für Schäden aufkommt, die über die Kaution hinausgehen
VersicherungPersonenschäden, wenn sich jemand verletzt

Während der Mietzeit liegt die Verantwortung für das Gerät bei Ihnen als Mieter; einen Versicherungsschutz über uns gibt es nicht. Privaten Mietern empfehlen wir, die eigene Privathaftpflicht zu prüfen, Vereinen und Firmen die Betriebs- oder Veranstalterhaftpflicht. Wer haftet, wenn beim Springen etwas passiert, erklärt der Ratgeber Aufsichtspflicht und Haftung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kaution für eine Hüpfburg?+

Bei Hüpfkönig sind es 100 € für jede Buchung, unabhängig vom Modell. Sie hinterlegen den Betrag bar bei der Übergabe gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments. Die Kaution ist nicht Teil des Mietpreises und kommt zur Tagesmiete sowie gegebenenfalls den Lieferkosten hinzu.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?+

Direkt bei der Rückgabe, in bar und vollständig — vorausgesetzt, die Hüpfburg kommt sauber, trocken und unbeschädigt zurück. Es gibt kein Formular und keine Wartezeit auf eine Überweisung. Normale Gebrauchsspuren und Gras an der Unterseite sind dabei kein Problem.

Was passiert, wenn die Hüpfburg beschädigt wird?+

Sagen Sie uns direkt Bescheid — eine offen angesprochene Beschädigung lässt sich immer besser klären als eine entdeckte. Je nach Umfang behalten wir einen Teil oder die gesamte Kaution ein. Bei Schäden, die darüber hinausgehen, greift die Haftung als Mieter; prüfen Sie dafür Ihre Privathaftpflicht.

Muss ich die Hüpfburg vor der Rückgabe reinigen?+

Nein. Wir reinigen und desinfizieren nach jeder Vermietung ohnehin selbst. Wichtig ist nur, dass keine groben Verschmutzungen wie verschüttete Getränke, Essensreste oder Kaugummi auf der Sprungfläche bleiben — das geht über eine normale Reinigung hinaus und ist ein Kautionsgrund.

Was mache ich, wenn die Hüpfburg nass geworden ist?+

Auf keinen Fall feucht zusammenlegen — das führt binnen Tagen zu Stockflecken und Schimmel und ist ein Kautionsgrund. Geben Sie uns stattdessen Bescheid: Wir holen die Burg nass ab und trocknen sie selbst. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Kann ich die Kaution mit Karte oder per Überweisung hinterlegen?+

Nein, bei uns ist die Kaution wie die Miete bar zu hinterlegen; eine Kartenzahlung ist nicht möglich. Der Vorteil: Sie bekommen den Betrag bei der Rückgabe sofort wieder ausgehändigt, statt auf eine Rücküberweisung warten zu müssen. Planen Sie das Bargeld also mit ein.

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