Hüpfkönig Hüpfburgverleih

Straßenfest in Bochum anmelden: Ablauf, Frist, Kosten (2026)

Von Jannis Zimmermann · Hüpfkönig HüpfburgverleihHüpfkönig Hüpfburgverleih aus Waltrop – Hüpfburgen nach DIN EN 14960, im Einsatz in Waltrop und im Umkreis von 50 km.

12. Oktober 2026

Zirkus-Hüpfburg von Hüpfkönig im Einsatz – Hüpfburgverleih Waltrop

Ein Straßenfest in Bochum beantragen Sie beim Ordnungs- und Veterinäramt im Husemann Karree, Viktoriastraße 14c, mit dem Antrag auf Sondernutzungserlaubnis. Für Straßenfeste verlangt die Stadt mindestens sechs Wochen Vorlauf und einen Aufstellplan. Die Gebühr für ein kleines Fest liegt laut Satzung bei 13,50 € bis 28 € je Tag plus Verwaltungsgebühr (Stand Oktober 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist das Ordnungsamt: Das Ordnungs- und Veterinäramt der Stadt Bochum erteilt die Sondernutzungserlaubnis für Straßen und Plätze und auch die Gestattung für den Ausschank.
  • Sechs Wochen mit Aufstellplan: Für Straßen-, Schützen- und Gemeindefeste nennt bochum.de ausdrücklich mindestens sechs Wochen. Ein Aufstellplan gehört dazu.
  • Gebühr nach Größe: Die Sondernutzungssatzung staffelt Volks- und Straßenfeste von 13,50 € (Kleinstveranstaltung) bis 569 € (Großveranstaltung) je angefangenen Tag.
  • Ausschank extra: Wer Alkohol ausschenkt, braucht eine Gestattung, Bearbeitung in der Regel drei Wochen, Gebühr 25 bis 200 €.
  • Nach 22 Uhr wird es aufwendig: Für Veranstaltungen nach 22 Uhr verlangt Bochum eine besondere Erlaubnis des Umwelt- und Grünflächenamts.

Welche Stelle genehmigt ein Straßenfest in Bochum?

Ein Straßenfest in Bochum genehmigt das Ordnungs- und Veterinäramt der Stadt, Husemann Karree, Viktoriastraße 14c, 2. Obergeschoss. Das Amt ist für Sondernutzungen auf Straßen, Wegen und Plätzen zuständig und nennt Straßenfeste, Schützenfeste und Gemeindefeste ausdrücklich als Beispiele. Erreichbar ist es per E-Mail unter ordnungsamt@bochum.de oder über die Behördennummer 115. Persönliche Vorsprache gibt es nur mit Termin, buchbar über die Website der Stadt.

Den Antrag stellen Sie mit dem Formular „Antrag auf Sondernutzungserlaubnis“ (F021) im Formulardienst der Stadt Bochum. Rechtsgrundlage ist § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW in Verbindung mit der Bochumer Sondernutzungssatzung. Die Erlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt und kann mit Auflagen verbunden sein. Übertragen dürfen Sie sie nur mit Zustimmung der Stadt, und Kosten, die der Stadt durch das Fest entstehen, tragen Sie.

Für Baustellen, Container und Gerüste ist in Bochum das Tiefbauamt zuständig, für ein Fest nicht. Plant Ihr Verein ein großes Fest mit vielen Hundert Gästen, gilt es als Großveranstaltung im Freien: Dann nehmen Sie spätestens sechs Monate vorher Kontakt zum Ordnungsamt auf, eine Beratung ist in jedem Fall vorgesehen.

Wie Sie vorher die Nachbarn fragen, wer den Antrag unterschreibt und wie Sie die Kosten pro Haushalt teilen, erklärt der allgemeine Ratgeber Straßenfest organisieren. Hier geht es nur um das, was in Bochum gilt.

Welche Fristen gelten in Bochum?

In Bochum gelten für ein Straßenfest mindestens sechs Wochen Vorlauf ab Eingang des Antrags. Die Stadt unterscheidet drei Fälle, die schnell verwechselt werden:

FallFrist laut Stadt BochumHinweis
Sondernutzung ohne Veranstaltung (z. B. Werbeständer, Container)spätestens 14 Tage vorherschriftlich, mit Ort, Art, Umfang, Dauer
Veranstaltung (Straßen-, Schützen-, Gemeindefest)mindestens 6 Wochen vorhermit Aufstellplan
Großveranstaltung im FreienKontakt spätestens 6 Monate vorherBeratung immer erforderlich
Gestattung für AusschankBearbeitung in der Regel 3 Wochenseparater Antrag

Für ein Nachbarschaftsfest zählt die zweite Zeile, auch wenn nur ein paar Tische auf der Straße stehen sollen. Die 14 Tage gelten nicht für Feste.

Straßensperrung: Muss die Straße für den Verkehr gesperrt werden, braucht es zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung mit Absperrung und gegebenenfalls Haltverboten. Eine eigene Fristangabe der Stadt dafür haben wir auf bochum.de nicht gefunden. Planen Sie bei einer Sperrung deshalb rund zwei Monate ein und fragen Sie beim ersten Kontakt mit dem Ordnungsamt, ob ein Beratungsgespräch nötig ist und wer Absperrung und Schilder stellt.

Sie planen ein Straßenfest in Bochum mit Hüpfburg? Wir nennen Ihnen Maße und Flächenbedarf für den Aufstellplan und reservieren das Modell, bis die Stadt entschieden hat. Unverbindlich anfragen

Was gehört in den Bochumer Antrag?

In den Bochumer Antrag für ein Straßenfest gehören Ort, Art, Umfang und Dauer der Nutzung sowie ein Aufstellplan. Den Aufstellplan nennt die Stadt ausdrücklich für Veranstaltungen, etwa wenn Imbissstände oder ein Kinderkarussell aufgebaut werden. Eine Hüpfburg gehört genauso hinein.

Diese Angaben sollten Sie vollständig vorbereiten:

  1. Straße und Abschnitt: Straßenname, Hausnummern von–bis. Ein Kartenausschnitt aus dem Geoportal der Stadt Bochum erleichtert die Prüfung.
  2. Zeitraum: Auf- und Abbau mitrechnen, nicht nur die Feierzeit. Die Gebühr wird je angefangenen Tag berechnet.
  3. Aufstellplan: Tische, Pavillons, Grill, Getränkestand, Hüpfburg mit Maßen, Stromkabel und die freie Gasse für Feuerwehr und Rettungswagen. Ein von Hand gezeichneter, vermaßter Plan reicht für ein kleines Fest meist aus; fragen Sie im Zweifel nach.
  4. Verantwortliche Person: Name, Anschrift und Telefonnummer, unter der Sie am Festtag erreichbar sind. Für eine Gestattung muss die Person volljährig sein und persönlich verantwortlich zeichnen.
  5. Haftpflicht: Die Bochumer Sondernutzungsseite nennt keinen Versicherungsnachweis, Auflagen in der Erlaubnis sind aber üblich. Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob die private Haftpflicht ein Straßenfest abdeckt; Hintergründe im Ratgeber Hüpfburg-Versicherung.

In engen Siedlungsstraßen, etwa in den Bochumer Zechen- und Gartenstadtsiedlungen, ist der Aufstellplan der Punkt, an dem Anträge hängen bleiben. Zeichnen Sie dort zuerst die Rettungsgasse ein und verteilen Sie Tische und Hüpfburg erst danach.

Welche Gebühren verlangt die Stadt Bochum?

Die Stadt Bochum berechnet für ein Straßenfest eine Sondernutzungsgebühr nach Tarif 50.4 der Sondernutzungssatzung und darauf eine Verwaltungsgebühr. Die Satzung gilt in der Fassung der achten Änderungssatzung vom 23. Januar 2025. Volks- und Straßenfeste sind je angefangenen Tag nach Größe gestaffelt:

Einstufung laut Tarif 50.4Sondernutzungsgebühr je TagVerwaltungsgebühr (15 %, mind. 5,50 €)Summe je Tag (Rechenbeispiel)
Kleinstveranstaltung13,50 €5,50 €19,00 €
Kleinere Veranstaltung28,00 €5,50 €33,50 €
Mittlere Veranstaltung142,00 €21,30 €163,30 €
Größere Veranstaltung284,00 €42,60 €326,60 €
Großveranstaltung569,00 €85,35 €654,35 €

In welche Stufe Ihr Fest fällt, entscheidet die Stadt; Kriterien dafür veröffentlicht sie nicht. Ein Nachbarschaftsfest einer Wohnstraße landet nach dem Wortlaut eher in den beiden unteren Stufen. Gemeinnützige Organisationen, Kirchen und karitative Verbände können von der Gebühr befreit sein, wenn das Fest unmittelbar ihren Aufgaben dient. Wird die Erlaubnis nicht genutzt, gibt es nach der Satzung grundsätzlich keine Erstattung.

Hinzu kommen gegebenenfalls die Gestattung für den Ausschank (25 bis 200 €) und Kosten für Absperrung. Eine Hüpfburg kostet bei Hüpfkönig ab 100 € pro Tag. Bochum liegt rund 32 km von Waltrop entfernt und damit über der letzten Lieferstaffel; den Lieferpreis nennen wir auf Anfrage im Angebot. Selbstabholung in Waltrop ist kostenlos, kleine Modelle passen in einen PKW.

Gestattung, Tombola, Ruhezeiten und Müll in Bochum

Für Ausschank, Verlosung und lange Abende hat Bochum jeweils eigene Regeln, die Sie neben der Sondernutzung beachten müssen.

Gestattung: Wer bei einem Straßenfest vorübergehend Alkohol ausschenkt, braucht eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz. Das gilt laut Stadt Bochum auch dann, wenn der Erlös gemeinnützigen Zwecken zugutekommt. Der Antrag ist formlos oder mit Formular F030 möglich und nennt Anlass, Datum, Uhrzeiten, Zahl der Ausschankstände, Live-Musik und die verantwortliche Person. Die Bearbeitung dauert in der Regel drei Wochen.

Tombola: Verlosungen bei Stadtteilfesten sind eine eigene Dienstleistung des Ordnungsamts („Ausspielungen, Lotterien und Tombolen“). Wer Lose verkaufen will, fragt dort vorab nach.

Ruhezeiten: In Nordrhein-Westfalen gilt nach § 9 Landes-Immissionsschutzgesetz die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Für Veranstaltungen nach 22 Uhr verlangt Bochum laut Gestattungsseite eine besondere Erlaubnis des Umwelt- und Grünflächenamts. Einfacher ist es, Musik und Hüpfburg gegen 21 Uhr zu beenden und das schon in der Einladung zu schreiben. Mehr zu Gebläse und Nachbarn steht im Ratgeber Hüpfburg und Ruhezeiten.

Müll: Die Abfallentsorgung in Bochum übernimmt der USB. Ob zusätzliche Behälter für ein Straßenfest möglich sind, erfragen Sie dort. Für ein kleines Fest reicht es meist, Restmüll auf die Tonnen der beteiligten Haushalte zu verteilen und Glas zum Container zu bringen. Legen Sie vorher fest, wer am Abend fegt.

Hüpfburg auf einer Bochumer Straße: Was ist zu beachten?

Eine Hüpfburg auf einer Bochumer Straße ist erlaubt, wenn sie im Aufstellplan steht und die Sondernutzungserlaubnis vorliegt. Für die Stadt zählt vor allem, dass Fahrbahn und Rettungsweg unbeschädigt und frei bleiben.

  • Ballast auf Asphalt: Erdnägel gehen auf der Fahrbahn nicht. Gesichert wird mit Ballast, 1.600 N je Ankerpunkt, rund 163 kg. Wie viele Gewichte das je Modell sind, zeigt der Ratgeber Hüpfburg auf Asphalt und Pflaster.
  • 1,5 m Abstand rundum: Eine kleine Hüpfburg braucht so etwa 7 × 6 m, eine große etwa 9 × 8 m, die Ritterburg 8 × 8 m, eine XL-Hüpfburg etwa 10 × 9 m.
  • Rettungsweg: Die Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr nennt 3 m lichte Breite für Zufahrten. Was für Ihre Straße gilt, steht in der Erlaubnis. In einer Sackgasse gehört die Hüpfburg an das Ende, nicht in die Mitte.
  • Strom: Das Gebläse läuft durchgehend an einer 230-V-Steckdose. Kabel über den Gehweg mit einer Kabelbrücke abdecken.
  • Wind und Aufsicht: Ab 38 km/h Wind wird nicht gesprungen. Eine volljährige Person beaufsichtigt die Hüpfburg durchgehend, im Schichtplan fest eingetragen.

Unsere Hüpfburgen sind nach DIN EN 14960 gefertigt, die Konformität steht auf dem Typenschild. Für eine Wohnstraße mit Kindern im Grundschulalter passt eine große Hüpfburg wie die Ritterburg mit Rutsche (5 × 5 m, 5 m hoch). Preise, Modelle und Liefergebiet stehen auf der Seite Hüpfburg mieten in Bochum. Weitere Nachbarschaftsfest-Ideen ohne Hüpfburg, vom langen Tisch bis zum Flohmarkt vor der Haustür, sammelt der allgemeine Ratgeber.

Zeitplan: rückwärts ab dem Festtag

Den Zeitplan für ein Straßenfest in Bochum rechnen Sie rückwärts ab der Sechs-Wochen-Frist; mit Straßensperrung ab rund zwei Monaten. Wer in Bochum ein Straßenfest organisieren will, fängt also zehn bis zwölf Wochen vorher an.

  1. 10 bis 12 Wochen vorher: Nachbarn befragen, Termin festlegen, verantwortliche Person bestimmen, Hüpfburg vormerken lassen.
  2. 9 Wochen vorher: Ordnungsamt kontaktieren, klären, ob eine Straßensperrung nötig ist und wie sie beantragt wird.
  3. 8 Wochen vorher: Aufstellplan zeichnen, Antrag F021 stellen. Bei Straßensperrung ist das der späteste sinnvolle Termin.
  4. 6 Wochen vorher: spätester Termin für den Antrag laut Stadt Bochum.
  5. 5 Wochen vorher: Gestattung für den Ausschank beantragen, damit die drei Wochen Bearbeitung sicher reichen.
  6. 2 Wochen vorher: Beitrag pro Haushalt einsammeln, Schichtplan für Grill, Aufsicht und Abbau, Hüpfburg nach Erlaubnis fest buchen.
  7. Mindestens 4 Tage vorher: Haltverbotsschilder laut Anordnung aufstellen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (3 C 25.16) darf erst abgeschleppt werden, wenn die Schilder drei volle Tage standen.
  8. Festtag und Tag danach: Rettungsgasse markieren, Ende vor 22 Uhr, am nächsten Morgen fegen und Schilder abholen.
WasBei wemBis wann
Sondernutzungserlaubnis mit AufstellplanOrdnungs- und Veterinäramt, Husemann Karree, ordnungsamt@bochum.de (Formular F021)mindestens 6 Wochen vorher
Straßensperrung, Haltverbotebeim Erstkontakt mit dem Ordnungsamt klärenEmpfehlung: 2 Monate vorher
Gestattung (Ausschank)Ordnungs- und Veterinäramt (Formular F030)ca. 5 Wochen vorher, Bearbeitung 3 Wochen
Erlaubnis nach 22 UhrUmwelt- und Grünflächenamtmit dem Antrag
GroßveranstaltungOrdnungsamt, BeratungsterminKontakt 6 Monate vorher
HüpfburgHüpfkönigvormerken sofort, fest buchen nach Erlaubnis

Hinweis: Alle Angaben stammen von bochum.de und der Sondernutzungssatzung der Stadt Bochum, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Auskunft des Ordnungs- und Veterinäramts; Einstufung, Gebühr und Auflagen legt die Stadt im Einzelfall fest.

Fazit

Ein Straßenfest in Bochum beantragen Sie mindestens sechs Wochen vorher beim Ordnungs- und Veterinäramt im Husemann Karree, mit dem Formular F021 und einem Aufstellplan. Ein kleines Nachbarschaftsfest kostet nach der Satzung 19,00 bis 33,50 € je Tag an Gebühren, eine Gestattung für den Ausschank kommt gesondert dazu. Wer eine Straßensperrung braucht, plant zwei Monate ein, endet vor 22 Uhr und zeichnet Rettungsgasse und Hüpfburg samt Ballast von Anfang an in den Plan.

Häufige Fragen

Wo beantragt man ein Straßenfest in Bochum?+

Beim Ordnungs- und Veterinäramt der Stadt Bochum im Husemann Karree, Viktoriastraße 14c. Sie stellen einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (Formular F021) über den Formulardienst der Stadt oder schriftlich per E-Mail an ordnungsamt@bochum.de. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Die Gestattung für den Ausschank erteilt dasselbe Amt.

Wie lange vorher muss ein Straßenfest in Bochum beantragt werden?+

Für Straßen-, Schützen- und Gemeindefeste nennt die Stadt Bochum mindestens sechs Wochen, zusammen mit einem Aufstellplan. Die kürzere Frist von 14 Tagen gilt nur für Sondernutzungen ohne Veranstaltung. Großveranstaltungen melden Sie sechs Monate vorher an. Braucht Ihr Fest eine Straßensperrung, planen Sie rund zwei Monate ein und klären Sie das Verfahren beim Ordnungsamt.

Was kostet die Genehmigung für ein Straßenfest in Bochum?+

Die Sondernutzungssatzung staffelt Volks- und Straßenfeste je angefangenen Tag: 13,50 € für eine Kleinstveranstaltung, 28 € für eine kleinere, bis 569 € für eine Großveranstaltung. Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr von 15 %, mindestens 5,50 €. Ein kleines Nachbarschaftsfest kostet damit rechnerisch 19,00 bis 33,50 € je Tag. Die Einstufung legt die Stadt fest.

Braucht man in Bochum eine Gestattung für ein Nachbarschaftsfest?+

Wenn Alkohol ausgeschenkt wird, ja. Die Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz ist laut Stadt Bochum auch dann nötig, wenn der Erlös gemeinnützigen Zwecken dient. Die Bearbeitung dauert in der Regel drei Wochen, die Gebühr liegt zwischen 25 und 200 €. Bringt jeder Haushalt seine Getränke selbst mit und wird nichts verkauft, entfällt die Frage meist.

Darf beim Straßenfest in Bochum eine Hüpfburg auf der Straße stehen?+

Ja, wenn sie im Aufstellplan eingezeichnet und die Sondernutzung erlaubt ist. Auf Asphalt wird sie mit Ballast gesichert, 1.600 N je Ankerpunkt. Rundum gelten 1,5 m Sicherheitsabstand, bei einem großen Modell etwa 9 × 8 m Fläche. Die Rettungsgasse bleibt frei, das Gebläse braucht eine 230-V-Steckdose. Bei Wind ab 38 km/h wird nicht gesprungen.

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