Straßenfest in Gelsenkirchen anmelden: Ablauf, Frist, Kosten (2026)
Von Jannis Zimmermann · Hüpfkönig HüpfburgverleihHüpfkönig Hüpfburgverleih aus Waltrop – Hüpfburgen nach DIN EN 14960, im Einsatz in Waltrop und im Umkreis von 50 km.
12. Oktober 2026
Ein Straßenfest in Gelsenkirchen beantragen Sie beim Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ebertstraße 20, per E-Mail an sondernutzung@gelsenkirchen.de. Der städtische Leitfaden „Feste feiern“ verlangt den Antrag spätestens sechs Wochen vor dem Fest, die Gebühr richtet sich nach Art und Aufwand. Musik, Ausschank und nächtlicher Abbau brauchen eigene Erlaubnisse mit kürzeren Fristen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Hauptstelle: Für Feste auf Straßen, Plätzen und in Fußgängerzonen ist eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis des Referats Öffentliche Sicherheit und Ordnung nötig.
- Sechs Wochen sind das Minimum: Diese Frist nennt der Leitfaden für die Sondernutzung und für anzeigepflichtige Bauten. Planen Sie zwei Monate.
- Musik kostet extra: Lautsprecher im Freien brauchen eine Beschallungserlaubnis des Referats Umwelt, vier Wochen vorher, 5 bis 1.000 €.
- Ausschank nur mit Gestattung: Für alkoholische Getränke immer, spätestens zwei Wochen vorher.
- Hüpfburg: Lieferung nach Gelsenkirchen auf Anfrage, in Resse, der nördlichen Resser Mark und Bismarck-Ost 100 €. Auf Asphalt mit Ballast, 1,5 m Abstand rundum.
Welche Erlaubnisse braucht ein Straßenfest in Gelsenkirchen?
Ein Straßenfest in Gelsenkirchen braucht mindestens die Sondernutzungserlaubnis, je nach Programm bis zu vier weitere. Die Stadt fasst sie im Leitfaden „Feste feiern“ (Stand Dezember 2022, verlinkt auf der Seite „Veranstalten in Gelsenkirchen“) zusammen. Sortiert nach Frist:
| Was | Bei wem | Bis wann | Gebühr laut Leitfaden |
|---|---|---|---|
| Sondernutzung für Straße oder Platz | Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ebertstraße 20, sondernutzung@gelsenkirchen.de | spätestens 6 Wochen vorher | nach Art und Aufwand |
| Zelte, Bühnen, Tribünen (anzeigepflichtig u. a. Zelte über 75 m²) | Referat Bauordnung und Bauverwaltung, Rathaus Buer, Goldbergstraße 12 | spätestens 6 Wochen vorher | variiert |
| Beschallung mit Lautsprechern | Referat Umwelt, Rathausplatz 1, 45894 Gelsenkirchen | spätestens 4 Wochen vorher | 5 bis 1.000 € |
| Auf- oder Abbau zwischen 22 und 6 Uhr | Referat Umwelt | spätestens 4 Wochen vorher | in der Regel 175 € |
| Ausschank alkoholischer Getränke | Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bochumer Straße 12–16, gewerbe@gelsenkirchen.de | spätestens 2 Wochen vorher | variiert |
Ein kleines Nachbarschaftsfest ohne Lautsprecher, ohne großes Zelt und ohne Verkauf kommt mit der ersten Zeile aus. Jede weitere Zeile kommt mit einem Programmpunkt hinzu: die Musikbox, das Bierfass, der Abbau nach Mitternacht.
Ob eine Hüpfburg unter die Anzeigepflicht beim Referat Bauordnung fällt, beantwortet der Leitfaden nicht. Fragen Sie das beim Referat nach, bevor Sie den Antrag abschicken.
Wie läuft der Antrag beim Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung ab?
Der Antrag beim Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung läuft schriftlich: Formular und erforderliche Anlagen nennt der Leitfaden auf der Internetseite der Stadt unter Bürgerservice, Stichwort „Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen“. Die Unterlagen schicken Sie an sondernutzung@gelsenkirchen.de oder an das Referat in der Ebertstraße 20, laut unserer Standortseite im Iduna-Hochhaus.
Für die Sperrung gilt § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, nach der eine Straße nur mit Erlaubnis mehr als verkehrsüblich genutzt werden darf. Ob für Ihr Fest zusätzlich eine eigene verkehrsrechtliche Anordnung nötig ist, etwa mit Halteverbotsschildern am Vortag, klärt das Referat bei der Bearbeitung.
Zwei Hinweise aus der Praxis:
- Früh anrufen statt spät korrigieren: Ein kurzer Kontakt vor dem Antrag klärt, welche Anlagen das Referat für Ihre Straße braucht. Für größere Veranstaltungen empfiehlt die Stadt einen persönlichen Termin beim Team Großveranstaltungen des Referats Öffentlichkeitsarbeit.
- Fläche genau angeben: Die Gebühr hängt von Art und Aufwand ab. Wer Abschnitt, Hausnummern und Zeitraum präzise nennt, bekommt einen passenden Bescheid und keine Rückfrage.
Was kostet ein Straßenfest in Gelsenkirchen an Gebühren?
Ein Straßenfest in Gelsenkirchen kostet je nach Umfang zwischen einer Sondernutzungsgebühr und der Summe aus bis zu fünf Bescheiden. Für die Sondernutzung nennt der Leitfaden keinen Betrag, sondern eine Gebühr nach Art und Aufwand der Veranstaltung. Belegte Zahlen gibt es nur für zwei Posten: Die Beschallungserlaubnis kostet 5 bis 1.000 €, die Erlaubnis für Auf- oder Abbau in der Nachtruhe in der Regel 175 €.
Daraus folgt eine einfache Sparregel: Wer Musik leise über eine kleine Box ohne Lautsprecheranlage laufen lässt, bis 22 Uhr abbaut und nichts verkauft, zahlt nur die Sondernutzung. Fragen Sie die Gebühr vorab beim Referat an, damit Sie sie in die Umlage pro Haushalt einrechnen können. Wie die Umlage funktioniert, steht im Ratgeber Straßenfest organisieren.
Für Musik fallen unabhängig von der Stadt GEMA-Gebühren an, wenn Musik öffentlich abgespielt oder live aufgeführt wird. Darauf weist der Leitfaden ausdrücklich hin.
Sie wollen ein Straßenfest in Gelsenkirchen mit Hüpfburg feiern? Wir sagen Ihnen die Stellfläche für den Antrag, nennen die Lieferkosten für Ihren Stadtteil und halten den Termin, bis das Referat entschieden hat. Unverbindlich anfragen
Welche Unterlagen gehören in den Antrag?
In den Antrag für ein Straßenfest in Gelsenkirchen gehören Ort, Zeitraum und alles, was auf der Fahrbahn steht. Die genaue Liste der Anlagen steht beim Formular der Stadt; üblich sind:
- Lageplan: Straßenabschnitt mit Hausnummern, eingezeichnet Tische, Pavillons, Grill, Hüpfburg, Stromkabel und die freie Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst.
- Zeitraum: inklusive Auf- und Abbau. Liegt ein Teil davon zwischen 22 und 6 Uhr, brauchen Sie die Nachtarbeitserlaubnis.
- Verkehrszeichenplan: falls das Referat für die Sperrung Schilder verlangt; ob, steht in der Rückmeldung.
- Verantwortliche Person: mit Anschrift und Telefon am Festtag.
- Haftpflicht: Ob Ihre private Haftpflicht ein Straßenfest abdeckt, klären Sie mit der Versicherung. Mehr dazu im Ratgeber Hüpfburg-Versicherung.
- Zelte über 75 m²: separate Anzeige beim Referat Bauordnung im Rathaus Buer.
Musik, Ruhezeiten und Müll: Worauf achtet die Stadt?
Bei Musik, Ruhezeiten und Müll verweist die Stadt Gelsenkirchen auf Landesrecht und auf ihre eigenen Erlaubnisse. Die Nachtruhe gilt in Nordrhein-Westfalen von 22 bis 6 Uhr. Der Leitfaden behandelt Auf- und Abbau in dieser Zeit als Ausnahme, die nur aus zwingenden Gründen erlaubt wird. Für ein Nachbarschaftsfest heißt das: Musik und Hüpfburg enden gegen 21 Uhr, der Abbau ist vor 22 Uhr erledigt oder wird am nächsten Morgen fortgesetzt.
Beschallung: Wer Musikinstrumente, Lautsprecher oder Megafone bei einem öffentlichen Fest im Freien oder im Zelt einsetzt, braucht laut Leitfaden eine Beschallungserlaubnis.
Ausschank: Eine Gestattung gibt es nur bei einem besonderen Anlass, ein Straßenfest nennt der Leitfaden ausdrücklich als Beispiel.
Müll: Die Stadt bittet Veranstalter, an Abfall und andere Beeinträchtigungen zu denken. Legen Sie fest, wer am Abend fegt, Müll trennt und Flaschen einsammelt. Mehrweggeschirr aus den Haushalten spart Säcke.
Wie Sie Gebläse, Kinderlärm und Nachbarn im Garten handhaben, erklärt der Ratgeber Hüpfburg im Garten: Nachbarn und Ruhezeiten.
Hüpfburg mieten in Gelsenkirchen: Wie steht sie auf der Straße?
Wer in Gelsenkirchen für das Straßenfest eine Hüpfburg mieten möchte, stellt sie auf Asphalt oder Pflaster. Dort wird ballastiert: 1.600 N je Ankerpunkt, rund 163 kg, bei mindestens sechs Punkten knapp eine Tonne. Sandsäcke, Wassersäcke oder Betonblöcke sind zulässig, Fahrzeuge und Zaunpfosten nicht. Dazu kommen Unterlegplane und Matten im Aufprallbereich. Details im Ratgeber Hüpfburg auf Asphalt und Pflaster.
Im Lageplan tragen Sie die Fläche inklusive 1,5 m Sicherheitsabstand ein: kleine Modelle etwa 7 × 6 m, große etwa 9 × 8 m, XL-Modelle etwa 10 × 9 m. Der Rettungsweg bleibt frei, das Gebläse braucht eine 230-V-Steckdose in Reichweite. Ab 38 km/h Wind wird nicht gesprungen. Für eine Straße voller Kinder eignet sich die Feuerwehr-Hüpfburg (6 × 5 m, 150 € am Tag) mit Rutsche.
Die Entfernung ist in Gelsenkirchen der Kostenpunkt: Ab Waltrop sind es zur Stadtmitte rund 34 km, die meisten Stadtteile liegen über 30 km. Dort nennen wir die Lieferkosten im Angebot. In Resse, der nördlichen Resser Mark und im Osten von Bismarck ist die Strecke kürzer, dann gilt die Staffel bis 30 km mit 100 €. Selbstabholung in Waltrop ist kostenlos. Alle Modelle stehen auf der Seite Hüpfburg mieten in Gelsenkirchen.
Wann muss was erledigt sein? Der Zeitplan rückwärts
Der Zeitplan für ein Straßenfest in Gelsenkirchen beginnt etwa zehn Wochen vor dem Festtag. So greifen die Fristen des Leitfadens ineinander:
- 10 Wochen vorher: Termin mit den Anwohnern abstimmen und mit dem Bezirksfest abgleichen. 2026 lagen die Bezirksfeste im Mai (West), Juni (Süd und Nord), Juli (Mitte) und September (Ost); den aktuellen Termin nennt der städtische Kalender „Volles Programm“.
- 9 Wochen vorher: Hüpfburg vormerken lassen, Lieferkosten für die Adresse erfragen.
- 8 Wochen vorher: Sondernutzung beim Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung beantragen, bei großem Zelt parallel die Anzeige beim Referat Bauordnung. Das sind zwei Wochen Puffer vor der Sechs-Wochen-Frist.
- 5 Wochen vorher: Beschallung und, falls nötig, Nachtarbeit beim Referat Umwelt beantragen.
- 3 Wochen vorher: Gestattung für den Ausschank beantragen.
- Nach den Bescheiden: Hüpfburg fest buchen, Auflagen an alle Helfer verteilen.
- Festtag: Absperrung nach Auflage, Aufbau, Ende von Musik und Hüpfburg gegen 21 Uhr.
Gute Nachbarschaftsfest Ideen für eine Gelsenkirchener Straße knüpfen an die Geschichte an: ein Erzähltisch der Älteren über die Zechenzeit in Siedlungen wie Schüngelberg oder Flöz Dickebank, ein Kuchenbuffet aus den Herkunftsländern der Nachbarn, Straßenkreide für die Kinder. Wer das Straßenfest organisieren und dafür eine Hüpfburg einplanen will, erreicht uns über das Kontaktformular.
Hinweis: Die Angaben beruhen auf dem Leitfaden „Feste feiern“ der Stadt Gelsenkirchen (Dezember 2022, abgerufen Oktober 2026). Sie ersetzen keine Auskunft des Referats. Maßgeblich ist Ihr Bescheid.
Fazit
Ein Straßenfest in Gelsenkirchen steht und fällt mit der Sondernutzungserlaubnis des Referats Öffentliche Sicherheit und Ordnung, beantragt spätestens sechs Wochen vorher, besser acht. Jeder weitere Programmpunkt bringt eine eigene Erlaubnis mit eigener Frist: Lautsprecher und nächtlicher Abbau beim Referat Umwelt, Ausschank als Gestattung, große Zelte bei der Bauordnung. Wer klein plant, ohne Verkauf und vor 22 Uhr fertig, braucht nur einen Antrag und hat Zeit für das Fest selbst.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich ein Straßenfest in Gelsenkirchen?+
Beim Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Gelsenkirchen, Ebertstraße 20, 45879 Gelsenkirchen, E-Mail sondernutzung@gelsenkirchen.de. Feste auf öffentlichen Straßen, Plätzen und in Fußgängerzonen brauchen dort eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis. Formular und Anlagen finden Sie laut Leitfaden auf der Internetseite der Stadt unter Bürgerservice, Stichwort Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen.
Wie lange vorher muss ein Straßenfest in Gelsenkirchen beantragt werden?+
Der städtische Leitfaden „Feste feiern“ nennt für die Sondernutzungserlaubnis spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung. Dieselbe Frist gilt für anzeigepflichtige Zelte und Bühnen beim Referat Bauordnung. Beschallung und Nachtarbeit brauchen vier Wochen, eine Gestattung für den Ausschank zwei Wochen. Planen Sie mit acht Wochen, dann bleibt Zeit für Rückfragen des Referats.
Was kostet die Genehmigung für ein Straßenfest in Gelsenkirchen?+
Für die Sondernutzung nennt die Stadt keinen festen Betrag, die Gebühr richtet sich nach Art und Aufwand der Veranstaltung. Fragen Sie sie vorab beim Referat an. Feste Spannen gibt es für die Beschallungserlaubnis mit 5 bis 1.000 € und für Auf- oder Abbau in der Nachtruhe mit in der Regel 175 €. Die Gestattung für den Ausschank kostet je nach Fall unterschiedlich. GEMA-Gebühren für Musik kommen gesondert hinzu.
Braucht eine Hüpfburg beim Straßenfest eine Bauanzeige?+
Das lässt der Leitfaden der Stadt offen. Anzeigepflichtig sind danach Zelte über 75 m², Fahrgeschäfte, begehbare bauliche Anlagen wie Tanzbühnen und Anlagen über 5 m Höhe. Ob eine Hüpfburg dazu zählt, klären Sie vor dem Antrag beim Referat Bauordnung und Bauverwaltung im Rathaus Buer, Goldbergstraße 12. Die Frist für Anzeigen beträgt dort sechs Wochen.
Was kostet die Lieferung einer Hüpfburg nach Gelsenkirchen?+
Die meisten Gelsenkirchener Stadtteile liegen mehr als 30 km von Waltrop entfernt, die Stadtmitte rund 34 km. Dort nennen wir die Lieferkosten auf Anfrage im Angebot. In Resse, der nördlichen Resser Mark und im Osten von Bismarck ist die Strecke kürzer, dann gilt die Staffel bis 30 km mit 100 €. Die Selbstabholung in Waltrop ist kostenlos, kleine Modelle passen in einen PKW.
Weiterführende Ratgeber
- Straßenfest organisieren: Nachbarschaftsfest Schritt für SchrittEin Straßenfest scheitert selten am Programm, sondern an der Frist bei der Stadt. Hier finden Sie die Schritte vom ersten Zettel im Briefkasten bis zum Abbau, einen Fristenvergleich für neun Städte im Ruhrgebiet und eine Rechnung, wie sich die Kosten fair teilen lassen.
- Straßenfest in Bochum anmelden: Ablauf, Frist, Kosten (2026)In Bochum gehört der Antrag für ein Straßenfest mindestens sechs Wochen vorher zum Ordnungs- und Veterinäramt, zusammen mit einem Aufstellplan. Hier stehen Formular, Gebühren aus der Satzung, Ausschank und ein Zeitplan rückwärts ab dem Festtag.
- Straßenfest in Dortmund anmelden: Ablauf, Frist, Kosten (2026)In Dortmund läuft jedes Straßenfest über ein Formular beim Ordnungsamt, und die Stadt nennt dafür mindestens zwei Monate Vorlauf. Hier steht, welche Unterlagen dazugehören, was es kostet und wie Sie rückwärts ab dem Festtag planen.
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