Straßenfest in Herne anmelden: Ablauf, Frist, Kosten (2026)
Von Jannis Zimmermann · Hüpfkönig HüpfburgverleihHüpfkönig Hüpfburgverleih aus Waltrop – Hüpfburgen nach DIN EN 14960, im Einsatz in Waltrop und im Umkreis von 50 km.
02. November 2026
Ein Straßenfest in Herne melden Sie beim Fachbereich Öffentliche Ordnung an, Abteilung Gewerbeangelegenheiten, Berliner Platz 9. Dort beantragen Sie die Veranstaltungserlaubnis mit Sondernutzung und, falls nötig, Straßensperrung, spätestens sechs Wochen vor dem Fest. Ein nicht gewerbliches Nachbarschaftsfest kostet laut Sondernutzungssatzung 10 € je Tag, mindestens 30 € je Erlaubnis (Stand November 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Stelle für alles: Abteilung 44/2 Gewerbeangelegenheiten der Stadt Herne, Berliner Platz 9, 44623 Herne, E-Mail gewerbe@herne.de, für Sondernutzungen sondernutzung@herne.de.
- Sechs Wochen Vorlauf: Die Satzung nennt für die Sondernutzung 14 Tage, für die Veranstaltungserlaubnis verlangt die Stadt spätestens sechs Wochen. Planen Sie mit zwei Monaten.
- Eigener Tarif für Nachbarschaftsfeste: 10 € je Tag in allen Zonen, unabhängig von der Fläche. Die Mindestgebühr liegt bei 30 € je Erlaubnis. Kommerzielle Straßenfeste kosten 100 bis 300 € je Tag.
- Nachtruhe ab 22 Uhr ohne Ausnahme: Die Herner Ausnahmeverordnung nennt nur Silvester und die Cranger Kirmes, nicht private Straßenfeste.
- Hüpfburg auf Asphalt: Ballast statt Heringe, 1.600 N je Ankerpunkt, 1,5 m Abstand rundum, Hydranten und Schieberkappen frei.
Wer ist in Herne für ein Straßenfest zuständig?
Für ein Straßenfest in Herne ist der Fachbereich 44, Öffentliche Ordnung, zuständig, genauer die Abteilung 44/2 Gewerbeangelegenheiten am Berliner Platz 9 in Herne-Mitte. Anders als etwa in Recklinghausen gehen dort alle Anträge an eine Adresse, egal ob das Fest in Sodingen, Wanne, Eickel oder Herne-Mitte stattfindet.
Das Serviceportal der Stadt führt Straßenfeste unter der Dienstleistung Veranstaltungserlaubnis. Je nach Fest gehören dazu bis zu vier Erlaubnisse:
- Sondernutzungserlaubnis: für Tische, Pavillons, Grill und Hüpfburg auf Straßen, Wegen und Plätzen.
- Sperrgenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung: wenn die Straße oder ein Abschnitt für den Verkehr gesperrt wird.
- Gestattung nach dem Gaststättengesetz: wenn alkoholische Getränke angeboten werden.
- Ausnahme nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz: wenn Musik oder Durchsagen andere stören können.
Der Fachbereich 53 Tiefbau und Verkehr ist für Ihr Fest nicht der richtige Ansprechpartner. Er bearbeitet laut Serviceportal nur Sondernutzungen für Container, Gerüste und Baustellen.
Die Stadt nennt Straßenfeste ausdrücklich auf öffentlichen und auf privaten Flächen. Feiert eine Wohnanlage auf ihrem Innenhof mit offenem Zugang, fragen Sie deshalb vorher nach. Für den Kindergeburtstag im eigenen Garten brauchen Sie keine dieser Erlaubnisse; Ideen dafür sammelt die Seite Kindergeburtstag in Herne, den Umgang mit Nachbarn und Lärm der Ratgeber Hüpfburg im Garten: Nachbarn und Ruhezeiten.
Welche Frist gilt, wenn Sie ein Straßenfest anmelden?
Wer in Herne ein Straßenfest anmelden will, muss den Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn beim Fachbereich Öffentliche Ordnung einreichen. Die Stadt nennt allerdings zwei Fristen:
| Quelle | Frist | Gilt für |
|---|---|---|
| Sondernutzungssatzung, § 5 | spätestens 14 Tage vorher, schriftlich | Sondernutzung allein, etwa ein Infostand |
| Serviceportal, Sondernutzung | mindestens 14 Tage vorher | Sondernutzung allein |
| Serviceportal, Veranstaltungserlaubnis | spätestens sechs Wochen vor Beginn | alle ordnungsbehördlichen Erlaubnisse für eine Veranstaltung |
Die 14 Tage reichen für einen Stand vor dem Geschäft. Ein Straßenfest mit Sperrung ist eine Veranstaltung, für die mehrere Erlaubnisse zusammenkommen. Dafür gelten die sechs Wochen. Rechnen Sie zwei Wochen Puffer dazu, falls die Stadt Unterlagen nachfordert: Wer Mitte Juni feiern will, schickt den Antrag also Mitte April ab.
Die Satzung erlaubt der Stadt außerdem, Zeichnungen oder eine Beschreibung nachzufordern. Ein vollständiger Antrag mit Lageplan spart diese Runde.
Was kostet ein Straßenfest in Herne an Gebühren?
Ein Straßenfest in Herne kostet eine Sondernutzungsgebühr nach dem Gebührentarif der Sondernutzungssatzung vom 15.12.2020. Für Nachbarschaftsfeste gibt es dort einen eigenen Pauschaltarif, die Fläche spielt dabei keine Rolle:
| Tarif | Art des Festes | Gebühr je Tag |
|---|---|---|
| Nr. 61 | Nachbarschaftsfeste und Brauchtumsveranstaltungen, nicht gewerblich, ohne Gewinnerzielungsabsicht | 10 € in allen Zonen |
| Nr. 65 | kommerzielle Straßenfeste und Märkte bis 25 Geschäfte | 150 € (Zone 1), 120 € (Zone 2), 100 € (Zone 3) |
| Nr. 65 | kommerzielle Straßenfeste und Märkte ab 25 Geschäften | 300 € (Zone 1), 240 € (Zone 2), 200 € (Zone 3) |
| Mindestgebühr | je Erlaubnis, sofern der Tarif keine andere vorsieht | 30 € |
Zone 1 ist die Bahnhofstraße zwischen Sodinger Straße und Hausnummer 65/68, Zone 2 umfasst angrenzende Nebenstraßen sowie Abschnitte der Bahnhofstraße und der Hauptstraße mit dem Glückaufplatz. Alle übrigen Straßen gehören zu Zone 3.
Beispielrechnung für ein Nachbarschaftsfest an einem Samstag: Tarif 61 ergibt 10 €. Da der Tarif keine eigene Mindestgebühr nennt, liegt die Gebühr nach dieser Lesart bei 30 €. Bauen Sie schon am Freitagabend auf, sind es zwei Tage und 20 €, also ebenfalls 30 €. Erst ab dem vierten Tag liegt der Tagessatz über der Mindestgebühr. Ob 300 oder 800 m² Straße: Der Betrag bleibt gleich. Die genaue Summe steht im Bescheid.
Wird eine Sondernutzungsgebühr erhoben, verlangt die Stadt nach § 8 Abs. 5 der Satzung keine zusätzliche Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis. Für die Sperrgenehmigung und die Gestattung fallen Verwaltungsgebühren nach der Landesgebührenordnung an; deren Höhe veröffentlicht die Stadt nicht.
Gemeinnützige oder kirchliche Feste können nach § 11 von der Sondernutzungsgebühr befreit werden. Dann greift aber die Verwaltungsgebührensatzung, das Serviceportal nennt dafür 20 bis 250 €. Bei einem Nachbarschaftsfest spart die Befreiung deshalb nicht zwingend Geld.
Wichtig bei Regen: Die Gebühr entsteht nach § 10 mit der Erteilung der Erlaubnis, unabhängig davon, ob gefeiert wird. Eine Erstattung sieht § 12 nur vor, wenn die Nutzung unmöglich geworden ist; die Stadt entscheidet im Einzelfall.
Straßenfest Herne mit Hüpfburg? Wir nennen Ihnen die Stellfläche der Hüpfburg für den Lageplan und halten den Termin vor, bis die Stadt entschieden hat. Unverbindlich anfragen
Welche Unterlagen braucht der Antrag?
Der Antrag für ein Straßenfest in Herne braucht nach dem Serviceportal eine Beschreibung des Festes und einen Lageplan. Die Stadt stellt dafür ein PDF-Online-Formular zur Veranstaltungserlaubnis bereit. Vorbereiten sollten Sie:
- Beschreibung: Anlass, Ort mit Straße und Hausnummern von–bis, Gesamtzeitraum und Öffnungszeiten, inklusive Auf- und Abbau.
- Programm: Musikdarbietungen oder Bühnenprogramm, auch wenn es nur eine Box für die Kinderdisco ist.
- Teilnehmerliste: Die Stadt verlangt eine Liste aller Beschicker, also aller, die einen Stand betreiben.
- Lageplan: Eingezeichnet werden Imbiss- und Getränkestände, Kinderfahrgeschäfte, Verkaufsstände, Bühnen und Toilettenwagen. Die Hüpfburg steht mit ihren Maßen darin, dazu die freie Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge.
- Verantwortliche Person: Name, Anschrift und eine am Festtag erreichbare Telefonnummer.
Wer die Erlaubnis erhält, haftet nach § 6 der Satzung für Schäden, die durch die aufgebauten Anlagen entstehen, und stellt die Stadt von Ansprüchen Dritter frei. Zusätzliche Kosten für Reinigung oder einen beschädigten Belag trägt er ebenfalls. Klären Sie deshalb vorher mit Ihrer Haftpflichtversicherung, ob das Fest abgedeckt ist; Hintergründe im Ratgeber Hüpfburg-Versicherung.
Wie Sie Anwohner einbinden, Aufgaben verteilen und Kosten umlegen, erklärt der allgemeine Ratgeber Straßenfest organisieren. Dieser Artikel ergänzt ihn um das, was in Herne gilt.
Ausschank, Nachtruhe, Grillen: Was gilt in Herne?
Für Ausschank, Lärm und Feuer gelten in Herne neben dem Landesrecht zwei städtische Verordnungen: die Ordnungsbehördliche Straßenverordnung und die Verordnung für Ausnahmen nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz.
Ausschank: Werden alkoholische Getränke angeboten, braucht das Fest eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz. Sie gehört zum Antrag beim Fachbereich 44. Für alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben und zubereitete Speisen ist laut Stadt keine Gaststättenerlaubnis nötig.
Nachtruhe: Von 22 bis 6 Uhr sind nach § 9 Landes-Immissionsschutzgesetz Tätigkeiten verboten, die die Nachtruhe stören können. Herne lässt per Verordnung allgemeine Ausnahmen nur für die Silvesternacht und die Cranger Kirmes zu. Soll auf Ihrem Fest nach 22 Uhr Musik laufen, beantragen Sie eine Ausnahme mit, sonst endet der laute Teil um 22 Uhr.
Grillen und Feuer: In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind Grillen und Feuer nach § 6 der Straßenverordnung verboten. Der Grill gehört auf die genehmigte Fläche oder ins eigene Grundstück, nicht auf den Grünstreifen.
Fackeln: Fackeln und andere offene Flammen dürfen auf Straßen und in Anlagen nicht mitgeführt werden. Lampions nimmt § 11 ausdrücklich aus, ein kleiner Laternenlauf zum Abschluss ist also möglich.
Müll: Abfälle gehören nach § 3 sofort in Behälter, öffentliche Papierkörbe sind nach § 4 nur für kleine Mengen gedacht. Neben Glas- oder Papiercontainern darf nichts abgestellt werden. Verunreinigungen durch die Sondernutzung beseitigen Sie unverzüglich, sonst tut es die Stadt auf Ihre Kosten.
Hunde: Bei Volksfesten und Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen gilt Leinenpflicht. Weisen Sie in der Einladung darauf hin.
Hüpfburg mieten für das Straßenfest in Herne: Was gilt auf der Fahrbahn?
Wer für das Straßenfest in Herne eine Hüpfburg mieten will, plant mit Asphalt oder Pflaster statt Rasen. Heringe greifen dort nicht, die Burg wird ballastiert: 1.600 N je Ankerpunkt, rund 163 kg, bei mindestens sechs Punkten knapp eine Tonne. Dazu kommen eine Unterlegplane und Matten im Aufprallbereich. Details stehen im Ratgeber Hüpfburg auf Asphalt und Pflaster.
Ein Herner Detail für den Lageplan: Die Straßenverordnung verbietet, Hydranten, Schieberkappen und Kanalabdeckungen zuzustellen oder abzudecken. Prüfen Sie den Straßenabschnitt vorher auf diese Deckel und stellen Sie weder Hüpfburg noch Ballast darauf.
Für die Fläche zählt das Maß inklusive 1,5 m Sicherheitsabstand rundum: kleine Modelle etwa 7 × 6 m, große etwa 9 × 8 m, die Ritterburg 8 × 8 m, XL-Modelle etwa 10 × 9 m. Die Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungswagen bleibt frei. Das Gebläse braucht eine 230-V-Steckdose, ein Kabel über den Gehweg sichern Sie mit einer Kabelbrücke. Ab 38 km/h Wind wird nicht gesprungen.
Für eine Straße mit vielen Grundschulkindern passt ein großes Modell wie die Feuerwehr-Hüpfburg (6 × 5 m, 4,50 m hoch, 150 € am Tag). Für eine schmale Siedlungsstraße reicht oft eine kleine Hüpfburg ab 100 €, XL-Modelle kosten 225 €. Die Lieferung nach Herne kostet 100 € (Staffel bis 30 km, rund 22 km ab Waltrop); den Betrag für Ihre Adresse nennen wir im Angebot. Selbstabholung in Waltrop ist kostenlos, Auf- und Abbau gibt es auf Wunsch für 15 bis 35 €. Die Kaution beträgt 100 € bar gegen Ausweis, eine Anzahlung gibt es nicht. Die Hüpfburgen sind nach DIN EN 14960 gefertigt, die Konformität steht auf dem Typenschild.
Anders als die städtische Gebühr kostet die Hüpfburg bei schlechtem Wetter nichts: Bei Regen- oder Sturmvorhersage stornieren Sie kostenlos bis zur Übergabe. Modelle, Lieferzonen und Preise für alle vier Stadtbezirke stehen auf der Seite Hüpfburg mieten in Herne.
Was, bei wem, bis wann? Der Zeitplan rückwärts
Der Zeitplan für ein Straßenfest in Herne beginnt rund zehn Wochen vor dem Festtag. Die Tabelle rechnet rückwärts:
| Was | Bei wem | Bis wann |
|---|---|---|
| Termin und Mithilfe abfragen | Anwohner | 10 Wochen vorher |
| Hüpfburg vormerken lassen | Hüpfkönig, Anfrage | 9 Wochen vorher |
| Veranstaltungserlaubnis beantragen, mit Sondernutzung, Sperrung und ggf. Ausnahme für Musik | Abteilung 44/2, Berliner Platz 9 | 8 Wochen vorher, spätestens nach 6 Wochen |
| Gestattung beantragen (nur bei Alkohol) | Abteilung 44/2 | mit dem Antrag |
| Haftpflicht klären | eigene Versicherung | 5 Wochen vorher |
| Hüpfburg fest buchen, Lieferung abstimmen | Hüpfkönig | nach Erlaubnis |
| Auflagen an alle verteilen, Schichtplan | Festteam | 1 Woche vorher |
| Absperrung, Aufbau, Hydranten freihalten | Festteam | Festtag |
Für das Programm helfen Ideen, die Generationen mischen: langer Tisch auf der Fahrbahn, Straßenkreide, Flohmarkt vor der Haustür. Für die Kinder sammelt der Ratgeber Kinderfest: Ideen Spiele und Stationen. Fragen zu Fläche, Strom oder Termin beantworten wir über das Kontaktformular.
Hinweis: Die Angaben beruhen auf dem Serviceportal, der Sondernutzungssatzung und den Verordnungen der Stadt Herne, Stand November 2026. Sie ersetzen keine Auskunft des Fachbereichs Öffentliche Ordnung. Maßgeblich ist Ihr Bescheid.
Fazit
Ein Straßenfest in Herne beantragen Sie an einer Stelle: bei der Abteilung Gewerbeangelegenheiten am Berliner Platz 9, spätestens sechs Wochen vorher, besser acht. Die Gebühr für ein nicht gewerbliches Nachbarschaftsfest ist niedrig und von der Fläche unabhängig, 10 € je Tag bei einer Mindestgebühr von 30 €. Wer die Nachtruhe ab 22 Uhr, das Grillverbot in Grünanlagen und freie Hydranten einplant und die Hüpfburg mit Ballast aufstellt, hat am Festtag keine Überraschungen.
Häufige Fragen
Wo melde ich ein Straßenfest in Herne an?+
Beim Fachbereich 44 Öffentliche Ordnung der Stadt Herne, Abteilung 44/2 Gewerbeangelegenheiten, Berliner Platz 9, 44623 Herne, E-Mail gewerbe@herne.de. Dort beantragen Sie die Veranstaltungserlaubnis; je nach Fest gehören Sondernutzungserlaubnis, Sperrgenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung, Gestattung für den Ausschank und eine Ausnahme für Musik dazu. Das Formular gibt es als PDF-Online-Formular im Serviceportal der Stadt.
Wie lange vorher muss ich ein Straßenfest in Herne anmelden?+
Spätestens sechs Wochen vor Beginn, so steht es im Serviceportal zur Veranstaltungserlaubnis. Die 14 Tage aus der Sondernutzungssatzung gelten nur für eine einzelne Sondernutzung wie einen Infostand, nicht für ein Fest mit Sperrung. Planen Sie zwei Monate ein, damit Zeit für Nachfragen der Stadt bleibt. Die Hüpfburg können Sie schon vor der Erlaubnis vormerken lassen.
Was kostet die Genehmigung für ein Nachbarschaftsfest in Herne?+
Der Gebührentarif der Sondernutzungssatzung nennt für nicht gewerbliche Nachbarschaftsfeste ohne Gewinnerzielungsabsicht 10 € je Tag, in allen Zonen und unabhängig von der Fläche. Die Satzung legt zugleich eine Mindestgebühr von 30 € je Erlaubnis fest. Für ein ein- bis dreitägiges Fest sind es damit 30 €. Kommerzielle Straßenfeste kosten 100 bis 300 € je Tag. Für Sperrung und Gestattung können Verwaltungsgebühren hinzukommen.
Muss ich die Gebühr zahlen, wenn das Fest wegen Regen ausfällt?+
In der Regel ja. Nach § 10 der Herner Sondernutzungssatzung entsteht die Gebühr mit der Erteilung der Erlaubnis, unabhängig davon, ob die Fläche tatsächlich genutzt wird. § 12 erlaubt eine Erstattung, wenn die Nutzung unmöglich geworden ist; darüber entscheidet die Stadt im Einzelfall. Die Hüpfburg stornieren Sie bei Regen- oder Sturmvorhersage dagegen kostenlos bis zur Übergabe.
Darf auf einem Straßenfest in Herne nach 22 Uhr Musik laufen?+
Nur mit Ausnahmegenehmigung. Von 22 bis 6 Uhr gilt die Nachtruhe nach § 9 Landes-Immissionsschutzgesetz. Die Herner Ausnahmeverordnung lässt allgemeine Ausnahmen nur für Silvester und die Cranger Kirmes zu. Für Musik oder Durchsagen, die andere stören können, nennt die Stadt eine Ausnahme nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz, die Sie zusammen mit der Veranstaltungserlaubnis beantragen.
Was kostet eine Hüpfburg für ein Straßenfest in Herne?+
Bei Hüpfkönig kosten kleine Hüpfburgen 100 €, große 150 € und XL-Hüpfburgen 225 € am Tag. Die Lieferung nach Herne kostet 100 €, Selbstabholung in Waltrop ist kostenlos. Auf- und Abbau gibt es auf Wunsch für 15, 25 oder 35 € je nach Größe. Die Kaution von 100 € wird bar gegen Ausweis hinterlegt, eine Anzahlung gibt es nicht. Auf Asphalt sichern wir die Hüpfburg mit Ballast.
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