Hüpfkönig Hüpfburgverleih

Straßenfest in Dortmund anmelden: Ablauf, Frist, Kosten (2026)

Von Jannis Zimmermann · Hüpfkönig HüpfburgverleihHüpfkönig Hüpfburgverleih aus Waltrop – Hüpfburgen nach DIN EN 14960, im Einsatz in Waltrop und im Umkreis von 50 km.

12. Oktober 2026

Polizei-Hüpfburg von Hüpfkönig im Einsatz – Hüpfburgverleih Waltrop

Ein Straßenfest in Dortmund melden Sie mit dem Formular „Meldung einer Veranstaltung“ beim Ordnungsamt an, Abteilung Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement, Olpe 1. Die Stadt nennt für Straßenfeste mindestens zwei Monate Vorlauf. Dazu kommen Veranstaltererklärung, Haftpflichtnachweis und ein Lageplan. Gebühren richten sich nach Fläche, Dauer und Zone (Stand Oktober 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Anlaufstelle: Das Ordnungsamt Dortmund nimmt die Meldung an, ordnet sie ein und sagt Ihnen, welche Unterlagen und Erlaubnisse noch fehlen, auch für Straßensperrung und Ausschank.
  • Zwei Monate Frist: Für Straßenfeste nennt dortmund.de mindestens zwei Monate, das Ablaufdiagramm der Stadt acht Wochen. Großveranstaltungen brauchen vier bis sechs Monate.
  • Kleines Fest, kurzes Formular: Unter 200 Personen gleichzeitig und ohne Bauten über 75 m² gilt Ihr Fest als „Kleinveranstaltung privater Veranstalter“.
  • Hüpfburg extra ankreuzen: Das Formular führt Hüpfburgen als Sonderaufbau. Auf Asphalt braucht sie Ballast statt Erdnägeln.
  • Alkohol nur mit Schankerlaubnis: Wer Bier oder Wein ausschenkt, beantragt die Erlaubnis gleich im Meldeformular mit.

Wer ist in Dortmund für ein Straßenfest zuständig?

Zuständig für ein Straßenfest in Dortmund ist das Ordnungsamt, Abteilung Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement, im Stadthaus an der Olpe 1, 44122 Dortmund. Die Abteilung erteilt die Sondernutzungserlaubnis für Tische, Pavillons und Aufbauten auf öffentlichen Wegeflächen und ist auch für die Schankerlaubnis zuständig. Ein Grünflächenamt ist dafür nicht die richtige Stelle.

Der Weg beginnt immer gleich: Sie füllen das Formular „Meldung einer Veranstaltung“ aus und schicken es an die Adresse veranstaltungsanmeldung@stadtdo.de. Das Formular finden Sie auf der Seite Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement der Stadt. Speichern Sie die PDF vor dem Ausfüllen lokal, sonst gehen Eingaben verloren. Eine Koordinierungsstelle prüft die Meldung, schätzt das Risiko ein und meldet sich mit dem weiteren Verfahren.

Weitere Stellen kommen je nach Fest dazu. Für Lärm und Immissionsschutz ist das Umweltamt zuständig. Braucht eine Veranstaltung ein eigenes Verkehrskonzept, erstellt es die Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt am Königswall 14, die Anmeldung läuft aber trotzdem über das Ordnungsamt. Feste im Westfalenpark laufen nicht über die Straße, sondern über die Betriebsleitung des Parks.

Wie Sie die Nachbarschaft vorher einbinden und wer als Veranstalter unterschreibt, steht im allgemeinen Ratgeber Straßenfest organisieren. Dieser Artikel behandelt nur, was in Dortmund anders ist.

Wie lange vorher muss man ein Straßenfest in Dortmund anmelden?

Ein Straßenfest in Dortmund müssen Sie mindestens zwei Monate vorher anmelden. So steht es auf der Seite des Ordnungsamts für Straßenfeste, Umzüge, Martinszüge und kleinere Sportveranstaltungen. Das Ablaufdiagramm der Stadt spricht von einer grundsätzlichen Meldefrist von acht Wochen. Rechnen Sie mit der strengeren Lesart, also zwei vollen Kalendermonaten.

Für größere Feste verlängert sich die Frist deutlich:

Art der VeranstaltungFrist laut Stadt Dortmund
Straßenfest, Nachbarschaftsfest, Umzugmindestens 2 Monate vorher
Großveranstaltung, Kirmes, Konzertmindestens 4 Monate vorher
Großveranstaltung erstmals in Dortmundmindestens 6 Monate vorher
Genehmigungspflichtige Fliegende Bauten (z. B. Zelte über 75 m²)Anmeldung mindestens 1 Woche vor Aufstellung, zusätzlich zur Meldung

Die Frist gilt für den vollständigen Antrag. Fehlt der Haftpflichtnachweis oder der Lageplan, läuft die Zeit gegen Sie. Planen Sie deshalb zwei Wochen Puffer ein und reichen Sie lieber nach zehn Wochen ein als nach acht.

Sonderfall DORTBUNT.nebenan: Beim Stadtfest DORTBUNT Anfang Mai lädt die Stadt dazu ein, eigene Nachbarschaftsaktionen anzumelden, vom Grillnachmittag bis zum Straßenfest. 2025 lief die Anmeldung bis zum 23. April, Aktionen mit Straßensperrung oder Haltverbot mussten bis zum 6. April gemeldet sein. Wer ohnehin im Mai feiern will, prüft auf dortmund.de, ob es die Aktion im Festjahr wieder gibt. Die Fest-Aktion erscheint dann auf der digitalen Stadtkarte.

Sie wollen in Dortmund ein Straßenfest mit Hüpfburg anmelden? Wir nennen Ihnen Maße und Flächenbedarf für den Lageplan und halten das Modell vor, bis das Ordnungsamt entschieden hat. Unverbindlich anfragen

Welche Unterlagen verlangt die Stadt Dortmund?

Die Stadt Dortmund verlangt für ein Straßenfest auf öffentlicher Fläche die Meldung, eine Veranstaltererklärung und einen Nachweis über die Veranstalterhaftpflicht. Was genau dazugehört, hängt davon ab, wie Sie Ihr Fest im Formular einstufen.

Kleinveranstaltung privater Veranstalter: Weniger als 200 Besucher gleichzeitig, keine eigens errichteten Bauten von zusammen mehr als 75 m² und neben Imbiss und Ausschank keine weiteren Verkaufsstände. Das trifft auf die meisten Nachbarschaftsfeste zu. Dann reicht die erste Formularseite.

Größere oder gewerbliche Feste füllen den zweiten Teil aus: Besucherzahlen, Parkplätze, Reinigungs-, Sicherheits- und Sanitätsdienst sowie ein aktueller Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1:500 auf A3, in den alle Aufbauten maßstäblich mit Höhen und Abständen eingezeichnet sind. Die Karte gibt es beim Vermessungs- und Katasteramt der Stadt.

Diese Unterlagen sollten Sie in jedem Fall bereithalten:

  1. Meldung einer Veranstaltung: Name, Datum, Auf- und Abbauzeiten, verantwortliche Person mit Mobilnummer, genaue Straße.
  2. Angaben zur Verkehrssituation: Ist eine Straßensperrung nötig, braucht es Haltverbote, fährt dort ein Bus? Das Formular weist darauf hin, dass durch Absperrungen und Regelungen Kosten entstehen können.
  3. Veranstaltererklärung nach § 29 Abs. 2 StVO: Mit ihr erklären Sie unter anderem, dass Sie Kosten ersetzen, die der Stadt durch die Sondernutzung entstehen. Die Erklärung verlangt eine Bestätigung der Haftpflichtversicherung über eine Mindestsumme von 2,6 Mio. €.
  4. Versicherungserklärung: Ein Vordruck, den Ihre Versicherung ausfüllt. Ob Ihre private Haftpflicht ein Straßenfest abdeckt, klären Sie vorher; Hintergründe stehen im Ratgeber Hüpfburg-Versicherung.
  5. Lageplan oder Skizze: Auch bei kleinen Festen sinnvoll. Eingezeichnet werden Tische, Grill, Pavillons, Hüpfburg, Stromkabel und die freie Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge.

Was kostet ein Straßenfest in Dortmund?

Ein Straßenfest in Dortmund kostet Gebühren für die Sondernutzung, die sich nach beanspruchter Fläche, Dauer und Lage richten. Die Sätze stehen im Gebührentarif der Sondernutzungssatzung, die das Ordnungsamt in der Fassung von Dezember 2023 verlinkt. Die Stadt teilt dafür das Gebiet in drei Zonen:

Tarif „Straßen- und Stadtteilfeste“Zone I (Fußgängerzonen im Wallring)Zone II (übrige Straßen im Wallring)Zone III (alle übrigen Straßen)
Imbiss- und Ausschankstände je m² und Tag0,72 €0,72 €0,56 €
Sonstige Aufbauten und Stände je m² und Tag0,28 €0,28 €0,20 €
Zubehör je m² und Tag0,05 €0,05 €0,05 €

Eine typische Wohnstraße in Aplerbeck, Brackel, Hombruch oder Mengede liegt in Zone III. Für Nutzungen, die der Tarif nicht ausdrücklich nennt, erhebt die Stadt eine Mindestgebühr von einmalig 30,68 €. Gebührenfrei sind Sondernutzungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, kulturellen, karitativen, religiösen oder politischen Zwecken dienen. Welcher Betrag für Ihr Fest anfällt, steht im Bescheid; rechnen Sie nicht selbst damit, dass ein Nachbarschaftsfest gebührenfrei ist.

Hinzu kommen mögliche Kosten für Absperrung und Haltverbotsschilder sowie die Gebühr der Schankerlaubnis. Für die Hüpfburg selbst gilt bei Hüpfkönig: kleine Modelle 100 €, große 150 €, XL 225 € pro Tag. Dortmund liegt rund 15 km von Waltrop entfernt, die Lieferung kostet 70 €, Selbstabholung in Waltrop ist kostenlos. Wie sich solche Beträge fair auf die Haushalte verteilen, rechnet der Ratgeber zum Nachbarschaftsfest vor.

Ausschank, Grill, Musik und Müll: Was gilt in Dortmund?

Für Ausschank, Grill und Musik fragt das Dortmunder Meldeformular jeweils eigene Angaben ab, damit das Ordnungsamt die passenden Auflagen erteilen kann.

Ausschank: Wird auf dem Fest Alkohol ausgeschenkt, ist laut Formular „zwingend eine Schankerlaubnis erforderlich“. Sie beantragen sie direkt in der Meldung mit, inklusive Zahl der Ausschankstände und Name des Betreibers. Die Erlaubnis erteilt ebenfalls das Ordnungsamt.

Essen: Die Lebensmittelüberwachung Dortmund hat ein Merkblatt „Hygiene bei mobilen Ständen“ für Straßenfeste veröffentlicht (Stand Februar 2016). Die Kernpunkte: Grill überdachen, Handwaschgelegenheit mit Seife und Papiertüchern, Spuckschutz an der Theke, Fleisch bei höchstens +7 °C und Geflügel bei +4 °C kühlen. Auf rohes Hackfleisch und selbst gemachte Cremes mit rohen Eiern sollten Sie ganz verzichten.

Grill und offenes Feuer: Gas- oder Holzkohlegrills tragen Sie im Formular unter „offenes Feuer“ ein.

Musik: Lautsprecher und Instrumente geben Sie unter „Tongeräte“ an. In Nordrhein-Westfalen gilt nach § 9 Landes-Immissionsschutzgesetz die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Für Auflagen zum Lärmschutz ist das Umweltamt zuständig. Mehr zum Gebläse und zur Rücksicht auf Nachbarn steht im Ratgeber Hüpfburg und Ruhezeiten.

Müll: Abfälle dürfen in Dortmund nur in den dafür vorgesehenen Behältern oder bei den Betriebshöfen der EDG landen. Legen Sie vorher fest, wer am Abend fegt, Glas zum Container bringt und den Restmüll auf die Tonnen der Haushalte verteilt. Bei größeren Festen fragt das Formular nach einem beauftragten Reinigungsdienst.

Darf eine Hüpfburg in Dortmund auf der Straße stehen?

Eine Hüpfburg darf in Dortmund auf der Straße stehen, wenn sie in der Meldung angegeben ist und die Erlaubnis vorliegt. Das Formular führt Hüpfburgen ausdrücklich unter „Sonderaufbauten“, setzen Sie dort ein Kreuz und tragen Sie das Modell in den Lageplan ein.

Drei Punkte entscheiden, ob die Hüpfburg genehmigt wird und sicher steht:

  • Ballast statt Erdnägel: Auf Asphalt wird die Hüpfburg mit Ballast gesichert, 1.600 N je Ankerpunkt, also rund 163 kg. In die Fahrbahn darf nicht gebohrt werden. Wie das praktisch aussieht, zeigt der Ratgeber Hüpfburg auf Asphalt und Pflaster.
  • 1,5 m Sicherheitsabstand rundum: Eine kleine Hüpfburg braucht so etwa 7 × 6 m, eine große etwa 9 × 8 m, eine XL-Hüpfburg etwa 10 × 9 m. In einer Wohnstraße mit parkenden Autos ist das oft nur mit Haltverbot möglich.
  • Rettungsweg freihalten: Feuerwehr und Rettungswagen müssen durchkommen. Die Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr nennt 3 m lichte Breite für Zufahrten; die verbindliche Vorgabe für Ihr Fest steht in der Erlaubnis. Stellen Sie die Hüpfburg an das Ende einer Sackgasse oder an den Rand, nicht quer.

Das Gebläse läuft durchgehend an einer 230-V-Steckdose, also brauchen Sie einen Haushalt mit Außensteckdose. Kabel über den Gehweg decken Sie mit einer Kabelbrücke ab. Ab 38 km/h Wind wird nicht gesprungen. Hüpfkönig-Hüpfburgen sind nach DIN EN 14960 gefertigt, die Konformität steht auf dem Typenschild.

Für eine Straße mit vielen Kindern eignet sich eine XL-Hüpfburg wie der XL-Bauernhof (7 × 6 m, 5 m hoch), für eine schmale Sackgasse eher ein kleines Modell. Wer die Hüpfburg in Dortmund lieber geliefert bekommt, findet Preise und Liefergebiet auf der Seite Hüpfburg mieten in Dortmund. Weitere Nachbarschaftsfest-Ideen jenseits der Hüpfburg, vom langen Tisch bis zur Straßenkreide-Galerie, sammelt der allgemeine Ratgeber.

Zeitplan: rückwärts ab dem Festtag

Den Zeitplan für ein Straßenfest in Dortmund rechnen Sie rückwärts ab der Zwei-Monats-Frist des Ordnungsamts. Wer ein Straßenfest organisieren will, beginnt deshalb rund drei Monate vorher.

  1. 12 Wochen vorher: Anwohner befragen, Termin festlegen, verantwortliche Person bestimmen, Hüpfburg unverbindlich vormerken lassen.
  2. 10 Wochen vorher: Lageplan zeichnen, Versicherung um die Versicherungserklärung bitten, Meldung an das Ordnungsamt schicken.
  3. 8 Wochen vorher: spätester Termin für die vollständige Meldung.
  4. 6 bis 4 Wochen vorher: Rückmeldung der Koordinierungsstelle abarbeiten, fehlende Unterlagen nachreichen, Ausschank und Musik klären.
  5. 2 Wochen vorher: Beitrag pro Haushalt einsammeln, Schichtplan für Grill, Aufsicht an der Hüpfburg und Abbau.
  6. Mindestens 4 Tage vorher: Haltverbotsschilder laut Erlaubnis aufstellen. Abgeschleppt werden darf nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (3 C 25.16) erst, wenn die Schilder drei volle Tage standen.
  7. Festtag: Rettungsweg markieren, Hüpfburg mit Ballast sichern, Ende vor 22 Uhr.
  8. Tag danach: Straße reinigen, Schilder entfernen, Abrechnung an alle Haushalte.
WasBei wemBis wann
Meldung einer VeranstaltungOrdnungsamt, Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement, veranstaltungsanmeldung@stadtdo.demindestens 2 Monate vorher
Veranstaltererklärung, VersicherungserklärungOrdnungsamt (Formulare auf dortmund.de)mit der Meldung
Straßensperrung, Haltverboteim Meldeformular angeben, Verkehrskonzept ggf. über Tiefbauamtmit der Meldung
SchankerlaubnisOrdnungsamt, im Meldeformularmit der Meldung
Zelte über 75 m², BühnenStadtplanungs- und Bauordnungsamtmindestens 1 Woche vor Aufstellung
HüpfburgHüpfkönigvormerken sofort, fest buchen nach Erlaubnis

Hinweis: Alle Angaben stammen von dortmund.de und den dort verlinkten Formularen, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Auskunft des Ordnungsamts Dortmund; Gebühren und Auflagen legt die Stadt im Einzelfall fest.

Fazit

Ein Straßenfest in Dortmund beginnt mit dem Formular „Meldung einer Veranstaltung“ beim Ordnungsamt an der Olpe, und zwar mindestens zwei Monate vor dem Festtag. Die meisten Nachbarschaftsfeste gelten als Kleinveranstaltung, brauchen aber trotzdem Veranstaltererklärung, Haftpflichtnachweis und einen Lageplan. Wer die Hüpfburg als Sonderaufbau einträgt, mit Ballast plant und den Rettungsweg freihält, hat die häufigsten Rückfragen schon beantwortet.

Häufige Fragen

Wo meldet man ein Straßenfest in Dortmund an?+

Beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund, Abteilung Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement, Olpe 1, 44122 Dortmund. Sie schicken das Formular „Meldung einer Veranstaltung“ an veranstaltungsanmeldung@stadtdo.de. Eine Koordinierungsstelle prüft die Meldung und teilt mit, welche Unterlagen und Erlaubnisse noch nötig sind, etwa für Straßensperrung oder Ausschank.

Wie lange vorher muss ein Straßenfest in Dortmund angemeldet werden?+

Die Stadt nennt für Straßenfeste mindestens zwei Monate, im Ablaufdiagramm acht Wochen. Großveranstaltungen brauchen vier Monate, erstmals stattfindende Großveranstaltungen sechs. Planen Sie zwei Wochen Puffer ein, weil die Frist für den vollständigen Antrag gilt. Fehlt der Haftpflichtnachweis, verzögert sich die Bearbeitung.

Was kostet die Genehmigung für ein Straßenfest in Dortmund?+

Die Sondernutzungsgebühr richtet sich nach Fläche, Dauer und Zone. Für Straßen- und Stadtteilfeste nennt der Tarif in Wohnstraßen außerhalb des Wallrings (Zone III) zum Beispiel 0,56 € je m² und Tag für Imbiss- und Ausschankstände. Nicht aufgeführte Nutzungen kosten mindestens 30,68 €. Gemeinnützige Zwecke sind gebührenfrei. Den Betrag legt das Ordnungsamt im Bescheid fest.

Braucht man in Dortmund eine Schankerlaubnis für ein Nachbarschaftsfest?+

Wenn Alkohol ausgeschenkt wird, ja. Das Dortmunder Meldeformular sagt ausdrücklich, dass dafür zwingend eine Schankerlaubnis erforderlich ist. Sie beantragen sie direkt in der Meldung mit und geben die Zahl der Ausschankstände an. Bringt jeder Haushalt seine Getränke selbst mit, stellt sich die Frage in der Regel nicht.

Darf beim Straßenfest in Dortmund eine Hüpfburg auf der Fahrbahn stehen?+

Ja, wenn sie in der Meldung unter „Sonderaufbauten“ angegeben und genehmigt ist. Auf Asphalt wird sie mit Ballast gesichert, 1.600 N je Ankerpunkt, weil nicht gebohrt werden darf. Rundum gelten 1,5 m Sicherheitsabstand, bei einem großen Modell etwa 9 × 8 m Fläche. Der Rettungsweg bleibt frei, das Gebläse braucht eine 230-V-Steckdose.

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