Hüpfkönig Hüpfburgverleih

Straßenfest in Marl anmelden: Ablauf, Frist, Kosten (2026)

Von Jannis Zimmermann · Hüpfkönig HüpfburgverleihHüpfkönig Hüpfburgverleih aus Waltrop – Hüpfburgen nach DIN EN 14960, im Einsatz in Waltrop und im Umkreis von 50 km.

02. November 2026

Einhorn-Hüpfburg von Hüpfkönig im Einsatz – Hüpfburgverleih Waltrop

Ein Straßenfest in Marl melden Sie mit dem Formular „Veranstaltungsanzeige“ beim Ordnungsamt im Stadthaus 1, Carl-Duisberg-Straße 165, an, spätestens sechs Wochen vor dem Fest. Das Amt leitet die Anzeige an die beteiligten Stellen weiter und sagt Ihnen, welche Erlaubnisse nötig sind: meist Straßensperrung, Sondernutzung und bei Getränkeverkauf eine Gestattung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Einstieg: Die Veranstaltungsanzeige geht an das Ordnungsamt, Raum 1B.0.10, ordnungsamt@marl.de. Von dort melden sich die zuständigen Fachämter.
  • Sechs Wochen Vorlauf: Das ist laut Stadt die späteste Frist für alle Unterlagen. Planen Sie acht Wochen.
  • Gebühren nach Fläche und Aufwand: Sondernutzung nach Quadratmetern, mindestens 20 €, dazu je nach Fall 17,50 bis 320 € für die Erlaubnis nach Straßenverkehrsordnung.
  • Mittagsruhe: In Wohngebieten gilt in Marl von 13 bis 15 Uhr eine Ruhezeit, die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr.
  • Hüpfburg auf Asphalt: Ballast statt Heringe, 1.600 N je Ankerpunkt, 1,5 m Abstand rundum, Hydranten und Rettungsweg frei.

Wer ist in Marl für ein Straßenfest zuständig?

Für ein Straßenfest in Marl ist das Ordnungsamt der Stadt zuständig, und zwar mit zwei Bereichen unter einem Dach im Stadthaus 1, Carl-Duisberg-Straße 165, 45772 Marl.

  • Veranstaltungsanzeige: Die Allgemeinen Ordnungsangelegenheiten nehmen die Anzeige entgegen, Zimmer 1B.0.10, E-Mail ordnungsamt@marl.de. Die Stadt schreibt dazu, dass es in Nordrhein-Westfalen keine allgemeine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht für Veranstaltungen gibt. Im Einzelfall sind aber Erlaubnisse nötig, und genau das prüft das Amt: Es leitet die Anzeige an die betroffenen Fachämter und Behörden weiter, die sich dann bei Ihnen melden.
  • Straßensperrung und Sondernutzung: Beides bearbeitet die Abteilung Verkehr, Bußgeldstelle im selben Haus, E-Mail strassenverkehr@marl.de. Die Sperrung läuft als Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung, die Stadt nennt das Straßenfest dort ausdrücklich. Tische, Pavillons und Hüpfburg auf der Fahrbahn sind eine Sondernutzung, den Antrag gibt es online im Serviceportal der Stadt.
  • Ausschank: Die Gestattung für den Getränkeverkauf erteilen die Gewerbeangelegenheiten, ebenfalls im Ordnungsamt, gewerbe@marl.de.

Rund 120 Veranstaltungen hat die Stadt Marl im Jahr 2026 angemeldet und abgestimmt, so ihre Meldung vom 30. Oktober 2026. Ein Fest im eigenen Garten gehört nicht dazu, es braucht nichts davon. Wie Sie dort mit Nachbarn und Lärm umgehen, steht im Ratgeber Hüpfburg im Garten: Nachbarn und Ruhezeiten.

Welche Frist gilt für ein Straßenfest in Marl?

Für ein Straßenfest in Marl gilt eine Frist von sechs Wochen vor dem Festtag. Die Stadt nennt daneben weitere Zeiten, die sich auf einzelne Anträge beziehen:

WasFrist oder DauerQuelle
Veranstaltungsanzeige mit allen Unterlagenspätestens 6 Wochen vorherOrdnungsamt, Formular 2026
Gestattung für Ausschankschriftlich spätestens 4 Wochen vorherGewerbeangelegenheiten
SondernutzungAntrag in der Regel 10 Tage vorher, Bearbeitung ca. 7 bis 21 TageSatzung § 6, Ordnungsamt
Erlaubnis nach StVO (Sperrung)Bearbeitung 7 bis 14 TageVerkehr, Bußgeldstelle
Haltverbotsschilder72 Stunden vor Beginn aufstellenVerkehr, Bußgeldstelle

Die zehn Tage aus der Sondernutzungssatzung von 2010 reichen nur für einen Stand vor der Haustür. Ein Straßenfest mit Sperrung durchläuft mehrere Stellen, und erst nach der Anzeige erfahren Sie, welche Anträge noch dazukommen. Die Stadt warnt: Wird die Frist nicht eingehalten oder fehlen Unterlagen, ist die Durchführung gefährdet. Rechnen Sie deshalb mit acht Wochen.

Ob ein Sicherheitskonzept nötig ist, teilt das Ordnungsamt nach Eingang der Anzeige mit. Es richtet sich laut Stadt nach den Empfehlungen des Landes. Für ein Nachbarschaftsfest in einer Wohnstraße in Brassert oder Hüls wird es selten verlangt. Bei Festen mit erhöhtem Aufwand verlangt die Stadt die Anzeige so früh, dass noch Unterlagen nachgereicht werden können.

Was kostet die Genehmigung für ein Straßenfest in Marl?

Die Genehmigung für ein Straßenfest kostet in Marl eine Sondernutzungsgebühr nach Quadratmetern, dazu Verwaltungsgebühren der beteiligten Stellen. Die einzelnen Posten:

PostenBetragGrundlage
Sondernutzung, Tarif 16 „Sonstige“2,50 bis 6,50 € je m² und MonatGebührentarif der Satzung
Sondernutzung, Tarif 4 „Tische und Stühle“3,30 € je m² und MonatGebührentarif der Satzung
Mindestgebühr Sondernutzung20 €Gebührentarif der Satzung
Erlaubnis nach StVO17,50 bis 320 €Verkehr, Bußgeldstelle
Haltverbotszone17,50 €Verkehr, Bußgeldstelle
Gestattung (nur bei Verkauf)höchstens 200 €Gewerbeangelegenheiten

Der Marler Tarif rechnet in Monaten. Für kürzere Zeiträume beträgt die Tagesgebühr ein Dreißigstel der Monatsgebühr, angefangene Tage und angefangene Quadratmeter zählen voll, das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet. Einen eigenen Satz für Volks- oder Straßenfeste enthält der Tarif nicht.

Beispielrechnung für einen Straßenabschnitt von 80 m Länge und 6 m Breite, also 480 m², an einem Festtag: Mit dem unteren Satz von Tarif 16 sind das 480 × 2,50 € = 1.200 € im Monat, geteilt durch 30 ergibt 40 € für den Tag. Mit dem oberen Satz von 6,50 € sind es 104 €. Stellen Sie schon am Vorabend auf, zählt ein zweiter Tag. Nutzen Sie nur den Parkstreifen für Hüpfburg und zwei Pavillons, etwa 60 m², liegt die Rechnung bei 5 € und es gilt die Mindestgebühr von 20 €. Welche Tarifnummer die Stadt ansetzt, steht im Bescheid.

Parteien, Kirchen, karitative Verbände und gemeinnützige Organisationen zahlen nach § 12 der Satzung keine Sondernutzungsgebühr, wenn das Fest unmittelbar ihren Aufgaben dient. Die Erlaubnis brauchen auch sie.

Sie planen ein Straßenfest in Marl? Wir nennen Ihnen die Stellfläche der Hüpfburg für Lageplan und Gebührenrechnung und halten den Termin vor, bis die Stadt entschieden hat. Unverbindlich anfragen

Welche Unterlagen braucht die Veranstaltungsanzeige?

Die Veranstaltungsanzeige der Stadt Marl ist ein vierseitiges Formular, Stand Mai 2026, mit einem Kästchen für „Straßen-/Stadtteilfest“. Vorbereiten sollten Sie:

  1. Veranstalter und Ansprechperson: Name, Anschrift und eine Mobilnummer, unter der jemand am Festtag erreichbar ist.
  2. Ort und Zeiten: Straße mit Hausnummern, Datum, Uhrzeit des Festes sowie Beginn von Aufbau und Abbau.
  3. Lageplan im Maßstab 1:200: Eingezeichnet werden Stände, Bühne, Bestuhlung und Aufbauten. Bei Sperrung oder Haltverbot ist er Pflicht. Das Formular für die Sondernutzung weist darauf hin, dass sich ein Lageplan kostenlos über TIM-online des Landes NRW erstellen lässt.
  4. Aufbauten mit Größe: Die Hüpfburg tragen Sie unter „Andere“ mit Maßen ein, dazu Zelte und eine eventuelle Bühne.
  5. Feuer und Gas: Das Formular fragt nach offenem Feuer wie Holzkohlegrills und nach Flüssiggas, etwa für Grillstände.
  6. Haftpflicht: Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob ein Straßenfest abgedeckt ist. Hintergründe im Ratgeber Hüpfburg-Versicherung.

Haltverbotsschilder stellt die Stadt nicht, Sie leihen sie selbst und stellen sie 72 Stunden vor Beginn mit Datum und Uhrzeit auf. Wie Sie Anwohner vorher einbinden und Kosten pro Haushalt umlegen, steht im allgemeinen Ratgeber Straßenfest organisieren.

Ausschank, Mittagsruhe und Grill: Was gilt in Marl?

Für Ausschank, Lärm und Ordnung gelten in Marl das Gaststättengesetz, das Landesimmissionsschutzgesetz und die Straßensicherheitsverordnung der Stadt vom 26. Juni 2020.

Ausschank: Wer alkoholische Getränke gewerblich oder mit Gewinnabsicht abgibt, braucht eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz. Die Stadt nennt Nachbarschafts- und Straßenfeste ausdrücklich und zählt auch Überschüsse für gemeinnützige Zwecke als Gewinn. Die Gestattung kostet höchstens 200 € und muss schriftlich spätestens vier Wochen vorher beantragt werden. Bringt jeder Haushalt seine Getränke mit und wird nichts verkauft, stellt sich die Frage meist nicht.

Mittagsruhe: Von 13 bis 15 Uhr sind in reinen und allgemeinen Wohngebieten besonders laute Tätigkeiten untersagt, genannt sind etwa Hämmern, Sägen und Bohren. Bauen Sie Pavillons und Bühne deshalb vormittags auf.

Nachtruhe und Musik: Zwischen 22 und 6 Uhr ist nach § 9 Landesimmissionsschutzgesetz jede Störung der Nachtruhe verboten. Musik ist tagsüber erlaubt, solange niemand erheblich belästigt wird. Für öffentliche Feste gibt es gebührenpflichtige Ausnahmen, die Sie schon in der Veranstaltungsanzeige angeben.

Grill und Grünflächen: Den Grill geben Sie in der Anzeige an. Stände und Zelte in städtischen Grünanlagen sind nach § 22 der Verordnung nur mit Erlaubnis zulässig. Auf Spielplätzen und Schulhöfen ist Alkohol nach § 17 nicht gestattet.

Sauberkeit: Jede Verunreinigung der Straße ist untersagt, der Verursacher muss sofort reinigen. Verstöße gegen die Verordnung können bis zu 1.000 € kosten. Legen Sie fest, wer abends fegt und den Müll trennt.

Hüpfburg mieten für das Straßenfest in Marl: Was gilt auf der Fahrbahn?

Wer für das Straßenfest eine Hüpfburg mieten will, plant in Marl mit Asphalt statt Rasen. Heringe greifen dort nicht, die Burg wird ballastiert: 1.600 N je Ankerpunkt, rund 163 kg, bei mindestens sechs Punkten knapp eine Tonne. Zulässig sind Sandsäcke, Wassersäcke oder Betonblöcke, keine Autos oder Zaunpfosten. Dazu kommen eine Unterlegplane und Matten im Aufprallbereich. Details stehen im Ratgeber Hüpfburg auf Asphalt und Pflaster.

Für den Lageplan zählt die Fläche inklusive 1,5 m Sicherheitsabstand rundum: kleine Modelle etwa 7 × 6 m, große etwa 9 × 8 m, die Ritterburg 8 × 8 m, XL-Modelle etwa 10 × 9 m. Stellen Sie die Burg so, dass die Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungswagen frei bleibt. Hydranten und Kanalschächte dürfen nach § 13 der Marler Verordnung nicht verdeckt werden, das gilt auch für Pavillons. Das Gebläse braucht eine 230-V-Steckdose, ein Kabel über den Gehweg sichern Sie mit einer Kabelbrücke. Ab 38 km/h Wind wird nicht gesprungen.

Für eine schmale Siedlungsstraße wie in der Zechensiedlung Brassert reicht oft eine kleine Hüpfburg wie die Einhorn-Hüpfburg (4 × 3 m, ab 100 € am Tag). Für eine Straße mit vielen Kindern passt eine XL-Hüpfburg wie die XL-Drachenburg ab 225 € am Tag. Marl liegt rund 33 km von Waltrop entfernt und damit über unserer Staffel bis 30 km, die Lieferkosten nennen wir Ihnen im Angebot. Die Selbstabholung in Waltrop ist kostenlos, Auf- und Abbau gibt es auf Wunsch für 15 bis 35 €. Die Hüpfburgen sind nach DIN EN 14960 gefertigt, die Konformität steht auf dem Typenschild. Alle Modelle, Stadtteile und Preise stehen auf der Seite Hüpfburg mieten in Marl.

Was, bei wem, bis wann? Der Zeitplan rückwärts

Der Zeitplan für ein Straßenfest in Marl beginnt rund zehn Wochen vor dem Festtag. Die Tabelle rechnet rückwärts:

WasBei wemBis wann
Termin und Mithilfe abfragenAnwohner10 Wochen vorher
Hüpfburg vormerken lassenHüpfkönig, Anfrage9 Wochen vorher
Lageplan 1:200 erstellenFestteam, TIM-online8 Wochen vorher
Veranstaltungsanzeige einreichenOrdnungsamt, ordnungsamt@marl.despätestens 6 Wochen vorher
Sperrung, Sondernutzung, Haltverbot beantragenVerkehr, Bußgeldstelle, strassenverkehr@marl.dedirekt nach Rückmeldung des Amts
Gestattung beantragen (nur bei Verkauf)Gewerbeangelegenheiten, gewerbe@marl.despätestens 4 Wochen vorher
Haftpflicht kläreneigene Versicherung4 Wochen vorher
Hüpfburg fest buchen, Lieferung abstimmenHüpfkönignach Erlaubnis
Haltverbotsschilder aufstellenFestteam72 Stunden vorher
Absperrung, Aufbau vor 13 UhrFestteamFesttag

Bei der Programmplanung helfen Ideen, die Generationen mischen: langer Tisch auf der Fahrbahn, Straßenkreide, Flohmarkt vor der Haustür. Für die Kinder sammelt der Ratgeber Kinderfest: Ideen Spiele und Stationen. Wer statt des Straßenfests einen Geburtstag im Garten plant, findet Anregungen unter Kindergeburtstag in Marl. Fragen zu Fläche, Strom oder Termin beantworten wir über das Kontaktformular.

Hinweis: Die Angaben beruhen auf den Seiten, Formularen und Satzungen der Stadt Marl, Stand November 2026. Sie ersetzen keine Auskunft des Ordnungsamts. Maßgeblich ist Ihr Bescheid.

Fazit

Ein Straßenfest in Marl beginnt mit der Veranstaltungsanzeige beim Ordnungsamt im Stadthaus 1, spätestens sechs Wochen vorher. Das Amt sagt Ihnen, welche Erlaubnisse folgen, meist Sperrung und Sondernutzung bei der Abteilung Verkehr und bei Verkauf eine Gestattung. Die Sondernutzungsgebühr lässt sich nach dem Marler Tarif vorab schätzen: Für 480 m² an einem Tag sind es je nach Tarifnummer 40 bis 104 €, mindestens 20 €. Wer Mittagsruhe, Haltverbotsfrist und freie Hydranten einplant, hat am Festtag keine Überraschungen.

Häufige Fragen

Wo melde ich ein Straßenfest in Marl an?+

Beim Ordnungsamt der Stadt Marl im Stadthaus 1, Carl-Duisberg-Straße 165, 45772 Marl. Die Veranstaltungsanzeige nimmt der Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten entgegen, Zimmer 1B.0.10, E-Mail ordnungsamt@marl.de. Das Amt leitet die Anzeige an die beteiligten Fachämter weiter. Straßensperrung und Sondernutzung beantragen Sie danach bei der Abteilung Verkehr, Bußgeldstelle, strassenverkehr@marl.de, den Sondernutzungsantrag auch online im Serviceportal der Stadt.

Wie lange vorher muss ich ein Straßenfest in Marl anmelden?+

Spätestens sechs Wochen vor dem Fest müssen die Veranstaltungsanzeige und alle Unterlagen beim Ordnungsamt sein. Die Gestattung für einen Getränkeverkauf ist spätestens vier Wochen vorher zu beantragen. Die Bearbeitung einer Sondernutzung dauert laut Stadt etwa 7 bis 21 Tage. Planen Sie insgesamt acht Wochen ein, denn erst nach der Anzeige erfahren Sie, welche Anträge noch dazukommen.

Was kostet ein Straßenfest in Marl an Gebühren?+

Die Sondernutzungsgebühr richtet sich nach dem Gebührentarif der Marler Satzung. Für sonstige Sondernutzungen sind es 2,50 bis 6,50 € je Quadratmeter und Monat, die Tagesgebühr beträgt ein Dreißigstel davon, mindestens aber 20 €. Für 480 m² an einem Tag ergibt das 40 bis 104 €. Dazu kommen je nach Fall 17,50 bis 320 € für die Erlaubnis nach Straßenverkehrsordnung und 17,50 € für eine Haltverbotszone. Gemeinnützige Organisationen sind von der Sondernutzungsgebühr befreit.

Brauche ich für den Getränkeverkauf in Marl eine Gestattung?+

Ja, sobald alkoholische Getränke gewerblich oder mit Gewinnabsicht abgegeben werden. Die Stadt Marl verlangt dann eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz und nennt Nachbarschafts- und Straßenfeste ausdrücklich. Auch ein Überschuss, der an einen gemeinnützigen Zweck geht, zählt als Gewinn. Zuständig sind die Gewerbeangelegenheiten im Ordnungsamt, der Antrag muss schriftlich spätestens vier Wochen vorher eingehen und kostet höchstens 200 €.

Was kostet eine Hüpfburg für ein Straßenfest in Marl?+

Bei Hüpfkönig kosten kleine Hüpfburgen 100 €, große 150 € und XL-Hüpfburgen 225 € am Tag. Marl liegt rund 33 km von Waltrop entfernt, also über unserer Staffel bis 30 km, die Lieferkosten nennen wir Ihnen im Angebot. Die Selbstabholung in Waltrop ist kostenlos, Auf- und Abbau gibt es auf Wunsch für 15, 25 oder 35 €. Eine Kaution von 100 € wird bar gegen Ausweis hinterlegt, eine Anzahlung gibt es nicht. Bei Regen- oder Sturmvorhersage stornieren Sie kostenlos bis zur Übergabe.

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