Hüpfkönig Hüpfburgverleih

Straßenfest in Lünen anmelden: Ablauf, Frist, Kosten (2026)

Von Jannis Zimmermann · Hüpfkönig HüpfburgverleihHüpfkönig Hüpfburgverleih aus Waltrop – Hüpfburgen nach DIN EN 14960, im Einsatz in Waltrop und im Umkreis von 50 km.

02. November 2026

Rennauto-Hüpfburg von Hüpfkönig im Einsatz – Hüpfburgverleih Waltrop

Ein Straßenfest in Lünen zeigen Sie mindestens vier Wochen vorher beim Team Ordnungsangelegenheiten an. Die Sperrung genehmigt die Verkehrslenkung, Tische, Pavillons und Hüpfburg auf der Fahrbahn sind eine Sondernutzung. Beide Teams sitzen im Technischen Rathaus, Willy-Brandt-Platz 5. Für ein Fest an einem Tag kosten die Gebühren ab rund 55 € (Stand November 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Teams, eine Adresse: Ordnungsangelegenheiten (Anzeige, Sondernutzung, Ausschank, Nachtruhe) und Verkehrslenkung (Sperrung, Halteverbot), beide im Technischen Rathaus, Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen.
  • Vier Wochen Vorlauf: Die Anzeige bei der Ordnungsbehörde verlangt die Stadt mindestens vier Wochen vorher, die übrigen Anträge zwei Wochen. Planen Sie mit sechs Wochen.
  • Gebühr pauschal, nicht nach Fläche: Nichtgewerbliche Veranstaltungen kosten 18,25 bis 61,80 € am Tag, dazu 27 € Verwaltungsgebühr und die Gebühr für die Sperrung.
  • Grillen nur mit Erlaubnis: Auf Straßen und in Grünanlagen ist Grillen in Lünen verboten, solange es nicht ausdrücklich erlaubt ist.
  • Hüpfburg auf Asphalt: Ballast statt Heringe, 1.600 N je Ankerpunkt, 1,5 m Abstand rundum, Rettungsweg frei.

Wer ist in Lünen für ein Straßenfest zuständig?

Für ein Straßenfest in Lünen sind zwei Teams der Stadtverwaltung zuständig, die beide im Technischen Rathaus am Willy-Brandt-Platz 5 sitzen. Die Telefonzentrale der Stadt erreichen Sie unter 02306 104-0.

  • Ordnungsangelegenheiten (ordnungsamt@luenen.de): Öffentliche Veranstaltungen sind in Lünen anzeigepflichtig, Grundlage ist § 14 Ordnungsbehördengesetz NRW. Die Ordnungsbehörde kann Auflagen und Bedingungen festlegen. Dasselbe Team erteilt die Sondernutzungserlaubnis für Tische, Bänke, Pavillons und Hüpfburg auf der Straße, die Gestattung für einen Getränkeverkauf und Ausnahmen von der Nachtruhe.
  • Verkehrslenkung (strassenverkehrsbehoerde@luenen.de): Die Straßenverkehrsbehörde genehmigt die Sperrung. Die Stadt führt das im Serviceportal als „Marsch-, Umzugs-, Veranstaltungsgenehmigung“ mit dem Formular „Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung – Marsch – Umzug“. Dasselbe Team richtet Halteverbotszonen ein.

Ein Hinweis zum Verhältnis der beiden Erlaubnisse: Nach § 21 Straßen- und Wegegesetz NRW braucht es keine gesonderte Sondernutzungserlaubnis, wenn ohnehin eine verkehrsrechtliche Erlaubnis nötig ist. Die Sondernutzungsgebühr wird dann in dieser Erlaubnis festgesetzt. Das Serviceportal beschreibt beide Wege getrennt. Reichen Sie deshalb beide Anträge zur selben Zeit ein und verweisen Sie im Schreiben jeweils auf den anderen.

Ein Fest im eigenen Garten braucht keine Sondernutzungserlaubnis. Eine Lüner Besonderheit gilt trotzdem: Veranstaltungszelte, Karussells und Verkaufsstände auf Privatgrundstücken sind nach § 14 der ordnungsbehördlichen Verordnung nur mit Erlaubnis der Ordnungsbehörde zulässig. Wie Sie im Garten mit Nachbarn und Lärm umgehen, steht im Ratgeber Hüpfburg im Garten: Nachbarn und Ruhezeiten, Ideen für die Feier selbst auf der Seite Kindergeburtstag in Lünen.

Welche Fristen gelten für ein Straßenfest in Lünen?

Für ein Straßenfest in Lünen gilt als längste reguläre Frist die Anzeige bei der Ordnungsbehörde: mindestens vier Wochen vor dem Fest. Die übrigen Anträge brauchen zwei Wochen. Das Serviceportal der Stadt nennt:

AntragStelleFrist laut StadtBearbeitung
Anzeige der VeranstaltungOrdnungsangelegenheitenmind. 4 Wochen, ab 1.000 Besuchern 12 Wochenje nach Einzelfall
Sperrung (Veranstaltungsgenehmigung)Verkehrslenkungmind. 2 Wochenca. 2 Wochen
HalteverbotszoneVerkehrslenkungmind. 2 Wochenca. 2 Wochen
SondernutzungserlaubnisOrdnungsangelegenheiten2 Wochen (§ 6 Satzung: 14 Tage)ca. 1 Woche
Gestattung für AusschankOrdnungsangelegenheitenmind. 14 Tageje nach Einzelfall
Ausnahme von der NachtruheOrdnungsangelegenheiten14 Tageje nach Einzelfall

Die Fristen sind kürzer als in Recklinghausen und Dortmund, wo die Städte für Straßenfeste zwei Monate nennen. Knapp kalkulieren sollten Sie in Lünen trotzdem nicht. Die Verkehrslenkung rechnet mit rund zwei Wochen Bearbeitung, und fehlt eine Unterlage, geht Zeit für das Nachreichen verloren. Sechs Wochen vor dem Fest ist ein guter Zeitpunkt für alle Anträge.

Liegt Ihr Termin auf dem Wochenende der Lünschen Mess (sie endet am zweiten September-Sonntag) oder des Brunnenfestivals (zweites Juli-Wochenende), fragen Sie früher an. An diesen Tagen ist in der Stadt viel los, und auch Hüpfburgen sind dann schnell vergeben.

Was kostet die Genehmigung für ein Straßenfest in Lünen?

Die Genehmigung für ein Straßenfest kostet in Lünen eine pauschale Sondernutzungsgebühr je Tag, eine Verwaltungsgebühr und die Gebühr der Verkehrslenkung für die Sperrung. Anders als etwa in Recklinghausen rechnet Lünen Veranstaltungen nicht nach Quadratmetern ab. Die Beträge stammen aus der Sondernutzungssatzung (Fassung vom 11.04.2024), der Verwaltungsgebührensatzung (Fassung vom 21.07.2026) und dem Serviceportal:

PostenGrundlageBetrag
SondernutzungsgebührGebührentarif Nr. 5.1 b, sonstige nichtgewerbliche Veranstaltungen18,25 bis 61,80 € je Tag
Verwaltungsgebühr SondernutzungVerwaltungsgebührentarif Nr. 1427 € ohne, 80 € mit Ortstermin
SperrungGebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr10,20 bis 767 € je nach Einzelfall
Halteverbotszone (falls nötig)Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehrab 25 €
Anzeige und Nachtruhe-AusnahmeServiceportalkeine Kosten

Zum Vergleich: Ein Zeltfest wie ein Schützenfest kostet nach Nr. 5.1 a 46,40 € am Tag.

Beispielrechnung für ein Nachbarschaftsfest an einem Samstag in einer Wohnstraße, etwa in Horstmar oder Lünen-Süd, ohne Ortstermin: 18,25 € Sondernutzungsgebühr plus 27 € Verwaltungsgebühr plus mindestens 10,20 € für die Sperrung ergeben 55,45 € als Untergrenze. Muss die Stadt vor Ort prüfen und setzt sie die Sondernutzungsgebühr am oberen Ende an, sind es 61,80 € plus 80 €, also 141,80 € vor der Sperrgebühr. Wer zwei Tage feiert, zahlt die Tagesgebühr doppelt. Wer erst nach Beginn der Nutzung beantragt, zahlt mehr: Eine nachträgliche Sondernutzungserlaubnis kostet 53 € statt 27 €.

Dient das Fest religiösen, kulturellen, karitativen, gemeinnützigen oder amateursportlichen Zwecken, ist die Sondernutzung nach § 11 der Satzung gebührenfrei, etwa beim Gemeindefest oder beim Fest des Sportvereins. Ob ein privates Nachbarschaftsfest darunter fällt, entscheidet die Stadt. Fragen Sie im Antrag danach. Die genaue Summe steht im Bescheid.

Sie planen ein Straßenfest in Lünen? Wir nennen Ihnen die Stellfläche der Hüpfburg für Lageplan und Handskizze und halten den Termin vor, bis die Stadt entschieden hat. Unverbindlich anfragen

Welche Unterlagen braucht der Antrag?

Der Antrag für ein Straßenfest in Lünen ist schriftlich zu stellen und braucht Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer, so steht es in § 6 der Sondernutzungssatzung. Für die Sperrung verlangt die Verkehrslenkung zusätzlich eine Handskizze, einen Lageplan und den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Vorbereiten sollten Sie:

  1. Abschnitt und Zeitraum: Straße, Hausnummern von–bis, Datum, Uhrzeit inklusive Auf- und Abbau.
  2. Beschreibung der Veranstaltung: Die Ordnungsbehörde will eine detaillierte schriftliche Beschreibung, also erwartete Gäste, Programm, Grill, Musik, Verkauf ja oder nein.
  3. Lageplan und Handskizze: Eingezeichnet werden Tische, Pavillons, Grill, Hüpfburg, Stromkabel und die freie Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungswagen.
  4. Sicherheit des Verkehrs: Kann die Nutzung den Verkehr behindern oder die Straße beschädigen, muss der Antrag nach § 6 Abs. 2 sagen, wie Sie dem begegnen.
  5. Haftpflichtnachweis: Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob ein Straßenfest abgedeckt ist. Hintergründe im Ratgeber Hüpfburg-Versicherung.
  6. Halteverbot: Müssen parkende Autos weichen, beantragen Sie eine Halteverbotszone. Laut Stadt stellt diesen Antrag in der Regel eine Fachfirma.

Erlaubnisfrei ist nach § 4 der Satzung die Ausschmückung von Straßen und Häuserfronten für Feiern, Feste und Umzüge zur Pflege des Brauchtums. Ob Ihre Wimpelketten darunter fallen, klären Sie im Antrag gleich mit. Wie Sie die Anwohner einbinden und die Kosten umlegen, steht im allgemeinen Ratgeber Straßenfest organisieren.

Ausschank, Nachtruhe, Grill und Müll: Was gilt in Lünen?

Für Ausschank, Lärm, Grill und Müll gelten in Lünen zwei Verordnungen der Stadt: die ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Verordnung über Sperrzeiten und Nachtruhe.

Ausschank: Wer Bier oder Wein verkauft, braucht eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz. In Lünen beantragen Sie sie formlos beim Team Ordnungsangelegenheiten, mindestens 14 Tage vorher. Die Kosten richten sich laut Stadt nach der Art der Erlaubnis. Bringt jeder Haushalt seine Getränke selbst mit und wird nichts verkauft, entfällt der Anlass.

Nachtruhe: Von 22 bis 6 Uhr gilt die Nachtruhe nach § 9 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW. Die Lüner Sperrzeit-Verordnung macht allgemeine Ausnahmen nur für die Lünsche Mess, das Brunnenfest, den Tanz in den Mai in der Innenstadt, das Oktoberfest in Lünen-Süd und die Schützenfeste. Für ein privates Straßenfest gilt keine davon. Wer länger feiern oder nach 22 Uhr Musik spielen will, beantragt eine Erlaubnis nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz: formlos, 14 Tage vorher, laut Stadt ohne Kosten.

Grillen: Auf Verkehrsflächen und in Anlagen ist es nach § 2 Abs. 4 f der Verordnung verboten, Feuer anzuzünden oder Grillgeräte zu benutzen, soweit es nicht durch Beschilderung erlaubt ist. Für den Grill auf der gesperrten Straße brauchen Sie also eine Ausnahme nach § 15. Nennen Sie den Grill im Antrag ausdrücklich, oder stellen Sie ihn in eine private Einfahrt.

Müll: Jede Verunreinigung von Straßen ist untersagt, wer verunreinigt, muss sofort aufräumen. Öffentliche Papierkörbe sind nach § 12 Abs. 2 nur für kleine Mengen gedacht, der Festmüll gehört in die eigenen Tonnen. Die Einwurfzeiten der Altglascontainer stehen auf den Containern.

Fest im Seepark oder auf einer Grünfläche: Was ist anders?

Ein Fest auf einer öffentlichen Grünfläche in Lünen, etwa im Seepark, im Stadtpark oder an den Lippewiesen, ist kein Straßenfest. Die Sondernutzungssatzung gilt für Straßen, Wege und Plätze. Für öffentliche Grünflächen führt das Serviceportal einen eigenen Eintrag beim Team Stadtgrün: Online-Antrag, Lageplan der Fläche, Fotos vom Zustand vor und nach der Nutzung, spätestens zwei Wochen vorher. Für den Seepark nennt die Stadt eine eigene Ansprechperson.

Im Seepark gibt es einen ausgewiesenen Grillbereich, außerhalb solcher Bereiche gilt auch dort das Grillverbot. Welche Flächen sich für eine Hüpfburg eignen und was Parks von Spielplätzen unterscheidet, steht im Ratgeber Hüpfburg auf öffentlicher Fläche.

Hüpfburg mieten für das Straßenfest in Lünen: Was gilt auf der Fahrbahn?

Wer für das Straßenfest in Lünen eine Hüpfburg mieten will, plant mit Asphalt statt Rasen. Heringe greifen dort nicht, die Burg wird ballastiert: 1.600 N je Ankerpunkt, rund 163 kg, bei mindestens sechs Punkten knapp eine Tonne. Dazu kommen eine Unterlegplane und Matten im Aufprallbereich. Details stehen im Ratgeber Hüpfburg auf Asphalt und Pflaster.

Für Lageplan und Handskizze zählt die Fläche inklusive 1,5 m Sicherheitsabstand rundum: kleine Modelle etwa 7 × 6 m, große etwa 9 × 8 m, die Ritterburg 8 × 8 m, XL-Modelle etwa 10 × 9 m. Die Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungswagen bleibt frei. Das Gebläse braucht eine 230-V-Steckdose, ein Kabel über den Gehweg sichern Sie mit einer Kabelbrücke. Ab 38 km/h Wind wird nicht gesprungen.

In einer schmalen Siedlungsstraße passt eine kleine Hüpfburg wie die Rennauto-Hüpfburg (4 × 3 m, mit Rutsche, 100 € am Tag), die zusammengelegt in jeden PKW passt. Für eine Straße mit vielen Kindern eignet sich die Ritterburg (5 × 5 m, 150 € am Tag). Lünen liegt 9 km von Waltrop entfernt, die Lieferung kostet 50 €. Selbstabholung Am Wäldchen 1a in Waltrop ist kostenlos, Auf- und Abbau auf Wunsch 15 bis 35 €. Die Hüpfburgen sind nach DIN EN 14960 gefertigt, die Konformität steht auf dem Typenschild. Alle Modelle, Preise und Lieferdetails für die 14 Stadtteile von Brambauer bis Alstedde stehen auf der Seite Hüpfburg mieten in Lünen.

Was, bei wem, bis wann? Der Zeitplan rückwärts

Der Zeitplan für ein Straßenfest in Lünen beginnt rund acht Wochen vor dem Festtag. Die Tabelle rechnet rückwärts:

WasBei wemBis wann
Termin und Mithilfe abfragenAnwohner8 Wochen vorher
Hüpfburg vormerken lassenHüpfkönig, Anfrage7 Wochen vorher
Veranstaltung schriftlich anzeigenOrdnungsangelegenheiten6 Wochen vorher, spätestens 4
Sperrung beantragen, Haftpflicht beilegenVerkehrslenkung6 Wochen vorher, spätestens 2
Sondernutzung beantragen, Grill nennenOrdnungsangelegenheitenmit der Anzeige, spätestens 2 Wochen
Halteverbot über FachfirmaVerkehrslenkungspätestens 2 Wochen vorher
Gestattung und Nachtruhe-Ausnahme (falls nötig)Ordnungsangelegenheitenspätestens 14 Tage vorher
Hüpfburg fest buchen, Lieferung abstimmenHüpfkönignach Erlaubnis
Auflagen an alle verteilen, Müll und Aufräumen klärenFestteam1 Woche vorher
Absperrung, Aufbau, freie RettungsgasseFestteamFesttag

Für das Programm sammelt der Ratgeber Kinderfest: Ideen Spiele und Stationen für die Kinder. Wer das Straßenfest organisieren will und dazu Fragen zu Fläche, Strom oder Termin hat, schreibt uns über das Kontaktformular.

Hinweis: Die Angaben beruhen auf dem Serviceportal und den Satzungen der Stadt Lünen, Stand November 2026. Sie ersetzen keine Auskunft der Stadtverwaltung. Maßgeblich ist Ihr Bescheid.

Fazit

Ein Straßenfest in Lünen zeigen Sie beim Team Ordnungsangelegenheiten an und beantragen die Sperrung bei der Verkehrslenkung, beide im Technischen Rathaus am Willy-Brandt-Platz 5. Die Fristen sind mit vier und zwei Wochen kurz, sechs Wochen Vorlauf geben Puffer. Die Gebühren lassen sich vorab schätzen: ab 55,45 € für einen Tag in einer Wohnstraße. Wer den Grill im Antrag nennt, die Nachtruhe ab 22 Uhr einplant und die Hüpfburg mit Ballast und freiem Rettungsweg aufstellt, hat am Festtag keine Überraschungen.

Häufige Fragen

Wo melde ich ein Straßenfest in Lünen an?+

Bei der Stadtverwaltung im Technischen Rathaus, Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen. Die Veranstaltung zeigen Sie schriftlich beim Team Ordnungsangelegenheiten an, das auch die Sondernutzungserlaubnis für Tische, Pavillons und Hüpfburg auf der Straße erteilt. Die Sperrung beantragen Sie bei der Verkehrslenkung, der Straßenverkehrsbehörde der Stadt, mit dem Formular für Veranstaltungsgenehmigungen aus dem Serviceportal. Die Telefonzentrale erreichen Sie unter 02306 104-0.

Wie lange vorher muss ich ein Straßenfest in Lünen anmelden?+

Die Anzeige bei der Ordnungsbehörde muss mindestens vier Wochen vor dem Fest vorliegen, bei mehr als 1.000 Besuchern zwölf Wochen. Sperrung, Halteverbot und Sondernutzung verlangt die Stadt mindestens zwei Wochen vorher, Gestattung und Nachtruhe-Ausnahme 14 Tage vorher. Weil die Verkehrslenkung rund zwei Wochen Bearbeitung ansetzt, reichen Sie am besten alle Anträge sechs Wochen vor dem Fest ein.

Was kostet ein Straßenfest in Lünen an Gebühren?+

Für eine nichtgewerbliche Veranstaltung nennt der Gebührentarif der Sondernutzungssatzung 18,25 bis 61,80 € je Tag, pauschal und nicht nach Fläche. Dazu kommen 27 € Verwaltungsgebühr, mit Ortstermin 80 €, und die Gebühr der Verkehrslenkung für die Sperrung ab 10,20 €. Für einen Festtag sind das mindestens 55,45 €. Feste mit religiösem, kulturellem oder gemeinnützigem Zweck sind von der Sondernutzungsgebühr befreit.

Darf auf einem Straßenfest in Lünen gegrillt werden?+

Nur mit Erlaubnis. Die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Lünen verbietet es, auf Verkehrsflächen und in Anlagen Feuer anzuzünden oder Grillgeräte zu benutzen, soweit es nicht durch Beschilderung erlaubt ist. Für den Grill auf der gesperrten Straße beantragen Sie deshalb eine Ausnahme und nennen ihn im Antrag ausdrücklich. Alternativ steht der Grill in einer privaten Einfahrt oder im eigenen Garten.

Brauche ich in Lünen eine Erlaubnis für Musik nach 22 Uhr?+

Ja. Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz NRW. Die Lüner Verordnung lässt allgemeine Ausnahmen nur für die Lünsche Mess, das Brunnenfest, den Tanz in den Mai, das Oktoberfest in Lünen-Süd und die Schützenfeste zu. Für ein privates Straßenfest beantragen Sie die Ausnahme formlos beim Team Ordnungsangelegenheiten, 14 Tage vorher. Laut Serviceportal kostet sie nichts.

Was kostet eine Hüpfburg für ein Straßenfest in Lünen?+

Bei Hüpfkönig kosten kleine Hüpfburgen 100 €, große 150 € und XL-Hüpfburgen 225 € am Tag. Die Lieferung nach Lünen kostet 50 €, Selbstabholung in Waltrop ist kostenlos. Auf- und Abbau gibt es auf Wunsch für 15, 25 oder 35 € je nach Größe. Eine Kaution von 100 € wird bar gegen Ausweis hinterlegt, eine Anzahlung gibt es nicht. Bei Regen- oder Sturmvorhersage stornieren Sie kostenlos bis zur Übergabe.

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